Urteil nach Kartoffelbrei-Attacke im Düsseldorfer Landtag

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Urteil nach Kartoffelbrei-Attacke im Düsseldorfer Landtag

Am heutigen Tag ist in Düsseldorf ein weitreichendes Urteil gefällt worden, das große Aufmerksamkeit in der politischen Szene erregt hat. Im Zentrum des Interesses steht die Kartoffelbrei-Attacke, die im Düsseldorfer Landtag stattfand. Ein Abgeordneter wurde Opfer eines übelriechenden Angriffs, bei dem ein Unbekannter einen Topf mit Kartoffelbrei auf ihn warf. Die Folgen waren ernsthafte Verletzungen, die den Abgeordneten zu einer langen Pause zwangen. Jetzt soll der Täter zur Verantwortung gezogen werden.

Urteil: Hausverbot nach Kartoffelbrei-Attacke im Düsseldorfer Landtag

Urteil: Hausverbot nach Kartoffelbrei-Attacke im Düsseldorfer Landtag

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat entschieden: Der nordrhein-westfälische Landtag durfte gegen einen Klima-Aktivisten nach dessen Kartoffelbrei-Attacke im Parlament ein Hausverbot verhängen.

Der 58-Jährige Aktivist hatte im Januar 2023 Kartoffelbrei in den Landtag geschmuggelt und damit im Foyer das dort ausgestellte und preisgekrönte Pressefoto „Der Beter mit dem Bagger“ beschmiert. Die Landtagsverwaltung hatte den Aktivisten daraufhin wegen Sachbeschädigung angezeigt und ein zweijähriges Hausverbot verhängt.

Das Verwaltungsgericht hat die dagegen gerichtete Klage des Aktivisten abgewiesen. Die Klage sei nicht nur formell unzulässig, weil zu spät eingereicht, befand das Gericht. Sie sei auch inhaltlich unbegründet. Das zeitlich befristete Hausverbot sei keine Strafe, sondern eine zulässige Präventionsmaßnahme, um künftige Störungen des Dienstbetriebs zu verhindern. (Az. 21 K 2456/23)

Der Richter hatte in der mündlichen Verhandlung gesagt, dass „das ist ein sehr moderates Hausverbot, mit zahlreichen Ausnahmen, dass sie in ihrer politischen Arbeit nicht behindert“. Der Aktivist darf den NRW-Landtag weiterhin besuchen - allerdings nicht spontan, sondern nur auf Einladung und nach Voranmeldung.

Im Strafprozess war der Aktivist Ende November freigesprochen worden. Der Amtsrichter hatte trotz eingehender Begutachtung keinen Schaden am Bild feststellen können. Der Aktivist hatte argumentiert, dass die Kartoffelbrei-Aktion „keine Sachbeschädigung, sondern eine Kunstaktion“ gewesen sei. Der Brei habe sich abwischen lassen.

Martin Weiß

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