„Urteil zu Mord an Lea aus Dinslaken: Lebenslange Freiheitsstrafe - Eltern beantragen Revision“

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„Urteil zu Mord an Lea aus Dinslaken: Lebenslange Freiheitsstrafe - Eltern beantragen Revision“

In einem der Aufsehen erregendsten Fälle der jüngeren Justizgeschichte Deutschlands ist am heutigen Tag das lang erwartete Urteil im Mordfall Lea aus Dinslaken gesprochen worden. Das Landgericht hat den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Eltern des Opfers, die Familie von Lea, haben jedoch bereits angekündigt, gegen das Urteil Revision zu beantragen. Die Öffentlichkeit wartet nun gespannt auf die weitere Entwicklung in diesem aufsehenerregenden Fall.

Lebenslange Freiheitsstrafe für Mörder von Lea aus Dinslaken - Eltern beantragen Revision

Seit Mittwoch vergangener Woche (16. Mai) gibt es ein Urteil im Prozess um den Mord an der dreijährigen Lea aus Dinslaken. Doch rechtskräftig ist das Urteil einstweilen nicht.

„Verachtenswerter als die Mordfälle, die wir hier sonst verhandeln“ Urteil im Mordfall Lea„Verachtenswerter als die Mordfälle, die wir hier sonst verhandeln“

Wie eine Sprecherin des Landgerichts Duisburg auf Anfrage erklärte, haben die Verteidiger beider Angeklagten Revision beantragt. Das Verfahren wird nun vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf Rechtsfehler überprüft, ohne dass eine neuerliche Beweisaufnahme stattfindet. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof dauert durchschnittlich zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.

Das Urteil im Mordfall Lea

Das Urteil im Mordfall Lea

Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hatte die Angeklagten Maya und Sascha W., die Eltern des Mädchens, wegen Mordes an ihrer eigenen Tochter zu jeweils lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Eltern den Tod des dreijährigen Mädchens bei seinen unmenschlichen Erziehungsmaßnahmen zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Rechtsmediziner spricht vor Gericht über Leas Erstickungstod„Hochdramatisches Ereignis“

Lea war tagelang im Keller eines Mehrfamilienhauses in Dinslaken eingesperrt, bevor es – mit Klebeband an einen Stuhl gefesselt und zeitweise geknebelt – an Erbrochenem erstickte. Die Leiche war später vom Vater im Rhein-Herne-Kanal bei Oberhausen versenkt worden. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest.

Die Verteidiger beider Angeklagten hatten in ihren Plädoyers die Tötungsabsicht ihrer Mandanten bestritten. Sollte das Urteil Bestand haben, werden die Eltern auch nach 15 Jahren nicht aus der Haft entlassen.

Kerstin Klein

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