Verbraucherschutzbehörde NRW warnt vor Betrügereien durch Online-Händler

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Verbraucherschutzbehörde NRW warnt vor Betrügereien durch Online-Händler

Die Verbraucherschutzbehörde NRW hat vor kurzem eine wichtige Warnung an alle Verbraucher gerichtet. Im Fokus steht die steigende Zahl von Betrügereien durch Online-Händler, die sich auf betrügerische Weise Geld von unwissenden Kunden erschleichen. Laut der Behörde haben diese Händler verschiedene Strategien entwickelt, um ihre Opfer zu täuschen und zu betrügen. Von falschen Bewertungen über gefälschte Produktbilder bis hin zu gesetzeswidrigen Zahlungsmethoden reichen die Methoden, die diese Online-Händler anwenden, um ihre Opfer zu täuschen.

(Por favor, inténtalo de nuevo si no es correcto)

Betrügereien auf dem Weg: Warnung vor Falschlieferungen durch Online-Händler

Es ist schon ärgerlich, wenn endlich das erwartete Paket ankommt und darin nicht etwa das bestellte Tablet, sondern eine Flasche Shampoo, eine Steckerleiste oder ein Set Buntstifte ist. Solche Szenarien sind keinesfalls erdacht, sondern kommen inzwischen immer häufiger vor, wie betroffene Verbraucher berichten.

Derartige Falschlieferungen machen nicht nur wütend, sondern können auch arge Probleme bereiten. Denn Betroffene müssen den Versender erst einmal darüber informieren, dass nicht der Artikel geliefert wurde, den sie bestellt haben. „Das ist erst einmal eine ziemliche Zwickmühle für Verbraucher“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW: „Denn die Ware kann ja nicht einfach kommentarlos zurückgeschickt werden. Im schlimmsten Fall würde dann der Kunde selbst als vermeintlicher Betrüger dastehen.“

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Schon beim Empfang aufmerksam sein

Die Pakete werden inzwischen oft mit zahlreichen Informationen zum Versandstatus (Tracking-Informationen) begleitet. Daher wissen Kunden in der Regel, wann welche bestellte Ware bei ihnen eintrifft. Wenn man das Paket persönlich annehmen kann, sollte man unbedingt darauf achten, dass dies unbeschädigt und ordentlich verklebt ist. Natürlich können auch verschlossene Pakete falsche Ware enthalten. Daher sollte man ebenfalls auf das zu erwartende Gewicht und die Größe des Paketes achten. Stimmt etwas nicht, sollte dies noch im Beisein des Lieferdienstes angesprochen und geklärt werden. Eventuell kann das Paket noch im Beisein des Paketboten geöffnet werden.

Dokumentieren und Beweise sichern

Lästig, aber hilfreich: Besteht der Verdacht auf Falschlieferung, sollte das Öffnen des Paketes am besten per Video dokumentiert werden oder in Anwesenheit von Zeugen stattfinden. Zusätzlich empfiehlt es sich, den Paketschein als Beweis aufzubewahren, da auf diesem das Gewicht des Paketes vermerkt ist.

Sich zur Wehr setzen

Wichtig bei einer Falschlieferung ist, diese nicht einfach wieder an den Online-Shop zurückzuschicken. So kann es nämlich passieren, dass die Retourenabteilung annimmt, dass der Kunde die Ware vor dem Zurücksenden ausgetauscht hat. Daher sollten Betroffene sich sofort beim Kundenservice melden und explizit auf die Falschlieferung hinweisen. Dort können die Mitarbeiter dann eine Notiz für die Retoure vermerken. Stellt sich der Onlinehändler trotzdem quer, sollten sich Verbraucher rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Die Chancen stehen für Betroffene gut, da der Händler in der Pflicht ist. Für eine Erstberatung stehen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW zur Verfügung.

Udo Mayer

Ich bin Udo, ein erfahrener Redakteur und Chefredakteur der Website Hol Aktuell. Als Generalistische Zeitung bieten wir nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche leite ich ein Team von talentierten Journalisten, um unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu liefern. Meine Leidenschaft für journalistische Exzellenz treibt mich an, sicherzustellen, dass unsere Artikel fundiert und ausgewogen sind. Bei Hol Aktuell steht die Qualität der Berichterstattung an erster Stelle.

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