Wegberg: Könnten Listenhunde mit Wesenstest geringere Hundesteuer zahlen?
In der Stadt Wegberg gibt es derzeit eine interessante Debatte um die Hundesteuer. Eine Gruppe von Hundebesitzern hat sich gefragt, ob es nicht möglich wäre, die Steuerlast zu reduzieren, wenn ihr Vierbeiner ein bestimmtes Wesenstest besteht. Die Idee dahinter ist, dass Hunde, die einen solchen Test bestehen, als ausgeglichene und gesellschaftsfähige Tiere gelten und deshalb eine geringere Hundesteuer zahlen sollten. Wir werfen einen Blick auf die Hintergründe dieser Diskussion und die möglichen Konsequenzen für Hundebesitzer in Wegberg.
Wegberg: Könnten Listenhunde mit Wesenstest geringere Hundesteuer zahlen?
Einige Hunderassen, wie zum Beispiel der Rottweiler, gelten als sogenannte Listenhunde. Dies bedeutet, dass sie nach Paragraf 3 und Paragraf 10 des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen als gefährliche Hunde eingestuft werden. Die Besitzer dieser Hunde müssen eine erhöhte Hundesteuer zahlen, die derzeit bei 650 Euro im Jahr liegt.
Eine Wegberger Bürgerin, die einen Rottweiler hält, hat sich an Bürgermeister Christian Pape mit einem Bürgerantrag gewendet. Sie schlug vor, die Hundesteuer nach bestandenen Wesenstest zu senken. Der Wesenstest ist eine Prüfung, die nachweist, dass der Hund keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.
Die Bürgerin argumentierte, dass ihre Stadt im Vergleich zu anderen Kommunen leider keine Senkung der Hundesteuer nach einem Wesenstest vornimmt. Sie hob hervor, dass ihr Hund deutlich besser erzogen und entspannter sei als andere Hunderassen, die nicht zu den Listenhunden zählen.
Politik streitet über Steuersenkung
Der Bürgerantrag war Gegenstand des Haupt- und Finanzausschusses. Die Politiker waren jedoch nicht einig über die Frage, ob die Hundesteuer nach bestandenen Wesenstest gesenkt werden sollte.
Nicole von den Driesch von Aktiv für Wegberg sprach sich für eine Senkung der Hundesteuer für Listenhunde mit Wesenstest aus. Sie argumentierte, dass eine Steuersenkung ein Anreiz für Halter von Listenhunden sei, den Wesenstest auch zu machen. Dies würde dazu beitragen, dass die Tierheime nicht mit solchen Hunden überfüllt werden.
Tobias Arndt von den Grünen hingegen wollte dem Beschlussvorschlag, keine Reduzierung der Hundesteuer vorzunehmen, folgen. Er argumentierte, dass, wenn einem die Kosten zu hoch sind, man sich einen solchen Hund gar nicht erst anschaffen sollte.
Heinz Nießen von der FDP ging sogar noch einen Schritt weiter: Ein Wesenstest ist kein Freifahrtsschein, sagte er. Wir wollen diese Hunde nicht in der Stadt haben.
Am Ende stimmten alle Fraktionen, mit Ausnahme von Aktiv für Wegberg, gegen eine Reduzierung der sogenannten Kampfhundesteuer.
Übersicht über die Hundesteuer in den kreisangehörigen Kommunen
Von den neun kreisangehörigen Kommunen des Kreises Heinsberg wird in sieben Kommunen ein erhöhter Steuersatz für die sogenannten gefährlichen Hunde erhoben. Einzig eine dieser sieben Kommunen sieht eine Reduzierung der Steuerlast nach erfolgtem Wesenstest vor.
Die Kommune geht davon aus, dass durch den Wesenstest keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist.
Schreibe einen Kommentar