Der Prozess gegen den Mordversuch mit einem Molotowcocktail auf einem Bauernhof in Mönchengladbach-Hehn hat begonnen.

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Der Prozess gegen den Mordversuch mit einem Molotowcocktail auf einem Bauernhof in Mönchengladbach-Hehn hat begonnen.

Heute, den 12. März 2023, hat vor dem Landegericht Mönchengladbach der Prozess gegen den 27-jährigen Mann begonnen, der verdächtigt wird, im vergangenen Jahr einen Mordversuch mit einem Molotowcocktail auf einem Bauernhof in Mönchengladbach-Hehn begangen zu haben. Der Angeklagte soll am 15. Juli 2022 einen Brandsatz auf das Wohnhaus des Bauernhofs geworfen haben, wodurch vier Menschen in Lebensgefahr gerieten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vorsätzlichen Mordversuch vor. Der Prozess wird in den kommenden Wochen fortgesetzt werden.

Landgerichtsverhandlung gegen 27-Jährigen nach Molotowcocktail-Angriff auf Bauernhof in Mönchengladbach

Landgerichtsverhandlung gegen 27-Jährigen nach Molotowcocktail-Angriff auf Bauernhof in Mönchengladbach

Heute muss er sterben – diese Drohung soll der 27-jährige Angeklagte über die sozialen Medien verkündet haben. Nun muss sich der Mönchengladbacher vor dem Landgericht verantworten.

Der 27-Jährige wird beschuldigt, einen 45-jährigen Mann am Rücken schwer verletzt zu haben, indem er einen Molotowcocktail auf ihn warf. Zuvor soll er bereits einen anderen Mann zwei Monate zuvor mit einer leeren Bierflasche angegriffen haben, was dieser jedoch abwehren konnte.

Weiterhin soll der Angeklagte der Mutter seines Kindes einen Schlag in den Bauch versetzt haben, der zu einem Hämatom geführt habe. Besonders schockierend ist, dass der Täter die Frau geschlagen haben soll, obwohl sie das gemeinsame Kind auf dem Arm hielt.

Dem 27-Jährigen werden versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Körperverletzung vorgeworfen. Er soll außerdem versucht haben, einen Landarbeiter mit einem Brandsatz anzugreifen.

Die Vorfälle ereigneten sich auf einem Bauernhof in Mönchengladbach. Nun muss sich der Angeklagte vor dem Landgericht für seine Taten verantworten.

Durch die Tat hat der Angeklagte nicht nur die Opfer, sondern auch ihre Angehörigen tiefgreifend verletzt. Die öffentliche Meinung ist entsetzt über die Brutalität der Tat und fordert eine strenge Bestrafung des Täters.

Das Verfahren wird in den kommenden Tagen fortgesetzt. Die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf die Entscheidung des Gerichts.

Martin Weiß

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