Urteil in Münster: Oberverwaltungsgericht bestätigt Einstufung von AfD als Verdachtsfall.

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Urteil in Münster: Oberverwaltungsgericht bestätigt Einstufung von AfD als Verdachtsfall.

In einem bedeutenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster wurde die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bestätigt. Dieser Entscheidung folgt eine umfassende Prüfung der Beweise und der Aktivitäten der Partei. Das Gericht hat damit die Einstufung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bestätigt, welches die AfD bereits 2021 als Verdachtsfall eingestuft hatte. Die AfD hatte gegen diese Einstufung geklagt, um ihre Reputation zu verteidigen. Doch das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz nun bestätigt. Die Folgen dieser Entscheidung werden sich in den kommenden Wochen und Monaten zeigen.

OVG bestätigt Einstufung von AfD als Verdachtsfall

OVG bestätigt Einstufung von AfD als Verdachtsfall

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht hat am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt.

Verfassungsschutz darf AfD weiterhin beobachten

Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen (Az: 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22).

Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-„Flügel“ und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Beim Flügel geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD.

OVG stimmt Verfassungsschutz zu: AfD bleibt Verdachtsfall

Das OVG teilt diese Auffassung laut dem am Montag verkündeten Urteil. Die Klagen richteten sich gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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