Minijob: Was Sie über Gehalt, Urlaub und Krankheit wissen sollten

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Minijob: Was Sie über Gehalt, Urlaub und Krankheit wissen sollten

Ein Minijob ist ein attraktiver Weg, um nebenbei noch ein paar Euros zu verdienen. Doch viele Menschen wissen nicht, wie sie bei einem Minijob ihre Gehaltsansprüche durchsetzen können oder wie sie im Falle einer Krankheit verfahren sollten. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie über Gehalt, Urlaub und Krankheit wissen sollten, wenn Sie einen Minijob haben. Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und geben Ihnen wertvolle Tipps, um Ihr Minijob-Erlebnis zu einem vollen Erfolg zu machen.

Minijob: Was Sie über Gehalt, Urlaub und Krankheit wissen sollten

Rechte und Pflichten als Minijobber: Erfahren Sie, wie Sie am besten aufgestellt sind.

Minijobber können mehr als Mindestlohn verdienen

Minijobber können mehr als Mindestlohn verdienen

Zentral ist: Arbeitgeber müssen ihren Minijobbern den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Das gilt für alle über 18-jährigen Arbeitnehmer. Es besteht jedoch Flexibilität: Arbeitgeber können mehr pro Stunde zahlen, aber dann muss die Arbeitszeit verringert werden, da Minijobber einer Verdienstgrenze unterliegen.

Wie hoch ist die Minijob-Verdienstgrenze?

Die Minijob-Verdienstgrenze steigt, sobald sich der Mindestlohn erhöht. Seit 2024 liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 12,41 Euro, was die Minijob-Verdienstgrenze auf durchschnittlich 538 Euro pro Monat erhöht. Das entspricht einem Jahresverdienst von 6456 Euro, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Auch im Minijob haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt auch hier vier Wochen pro Jahr. Arbeitgeber müssen laut der Minijob-Zentrale den Verdienst während des Urlaubs weiterzahlen. Hier ist allerdings zu beachten, an wie vielen Tagen in der Woche der Minijobber arbeitet.

Was gilt bei Krankheit bei Minijobbern?

Bei Krankheit erhalten Minijobber für bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung. Auch an gesetzlichen Feiertagen kriegen sie ihren Lohn ausgezahlt. Aber auch hier gilt: Arbeitgeber zahlen den Verdienst für die Tage weiter, an denen der Minijobber ohne eine Erkrankung oder ohne Feiertag normalerweise gearbeitet hätte.

Minijobber sind vor schnellen Kündigungen geschützt

Minijobber haben den gleichen Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Abweichende Kündigungsfristen können lediglich in Arbeits- oder Tarifverträgen vereinbart werden, so die Minijob-Zentrale. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich eingereicht werden, unabhängig davon, ob sie vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausgeht.

Rechte und Pflichten als Minijobber sind wichtig zu kennen, um sich als Minijobber optimal zu positionieren. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Minijobber undprofitieren Sie von unserem Ratgeber.

Heike Schulze

Ich bin Heike, ein erfahrener Redakteur und der Chefredakteur der Website Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche sorge ich dafür, dass unsere Leser stets aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität erhalten. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Engagement für qualitativ hochwertige Berichterstattung spiegeln sich in jedem Artikel wider, den wir auf Hol Aktuell veröffentlichen. Es ist mir wichtig, unseren Lesern verlässliche Informationen zu liefern und sie stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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