Neuss: Kein Mord mehr? Nach Messerstichen auf Obdachlosen – Urteil aufgehoben

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Neuss: Kein Mord mehr? Nach Messerstichen auf Obdachlosen – Urteil aufgehoben

Ein sensationsurteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf gesprochen: Das Urteil gegen den Mann, der einem Obdachlosen in Neuss mehrere Messerstiche zufügte, wurde aufgehoben. Der Angeklagte war ursprünglich wegen Mordes verurteilt worden, nun aber muss der Prozess neu aufgerollt werden. Die Frage, ob es sich tatsächlich um Mord handelt, bleibt damit weiterhin offen. Die Öffentlichkeit wartet nun gespannt auf die neuen Entwicklungen in diesem spektakulären Fall.

Kein Mord mehr? BGH hebt Urteil auf - Jugendlicher wird nun auf eine milde Strafe hoffen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines zur Tatzeit 17-jährigen Jugendlichen wegen Mordes aufgehoben. Der Jugendliche hatte in Neuss einen Obdachlosen in dessen Zelt erstochen.

Im vergangenen September hatte ihn das Landgericht Düsseldorf dafür zu neun Jahren Jugendhaft wegen Mordes verurteilt. Die Revision des Angeklagten in Karlsruhe hatte nun teilweise Erfolg.

Der Fall

Der Fall

Der Jugendliche hatte durch eine Zeltplane gestochen. Beim ersten Stich müsse er gemerkt haben, dass er den Obdachlosen getroffen und verletzt habe, so die Richter des Landgerichts. Spätestens beim zweiten der beiden Messerstiche, die den Obdachlosen trafen, habe er damit dessen Tod in Kauf genommen.

Die Richter erwähnten, dass unklar geblieben sei, welcher der beiden Messerstiche der tödliche war und welcher das Opfer nur verletzte. Daraus schloss der BGH, dass, falls der erste Stich tödlich war, möglicherweise kein Tötungsvorsatz vorlag.

Der Fall muss nun von einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu aufgerollt werden. Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten äußerte der BGH nicht.

Der Prozess

Der Prozess

Der 18-Jährige bestreitet den Mord an dem Obdachlosen in Neuss. Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der Angeklagte im April 2022 den in einem Zelt liegenden Obdachlosen zunächst nach Drogen gefragt und, als dieser verneinte, durch die Zeltplane hindurch mit Messerstichen getötet.

Das 31-jährige Opfer war verblutet. Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess bestritten. Er kann nun auf eine mildere Strafe hoffen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zehn Jahre Haft gefordert.

Der Jugendstrafprozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein Passant hatte die Leiche des Obdachlosen in der Nähe des Güterbahnhofs in Neuss gefunden.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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