Der Kreis Mettmann unterstützt den Kauf privater E-Lastenfahrräder.

Der Kreis Mettmann unterstützt den Kauf privater E-Lastenfahrräder. Die neueste Initiative des Kreises Mettmann zielt darauf ab, die Nutzung von umweltfreundlichen Transportmitteln in der Region zu fördern. Mit finanzieller Unterstützung können Bürgerinnen und Bürger des Kreises nun den Kauf von E-Lastenfahrrädern erleichtern. Diese Maßnahme trägt nicht nur zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei, sondern fördert auch einen nachhaltigen Lebensstil. Die Bewohner der Region haben somit die Möglichkeit, aktiv zum Umweltschutz beizutragen und gleichzeitig von den Vorteilen moderner Mobilitätslösungen zu profitieren. Der Kreis Mettmann betont damit sein Engagement für eine grünere Zukunft und ermutigt die Bürgerinnen und Bürger, auf alternative Verkehrsmittel umzusteigen.

Der Kreis Mettmann unterstützt nachhaltige Mobilität durch die Förderung des Kaufs von privaten E-Lastenfahrrädern

Mit einem Budget von insgesamt 500.000 Euro hat der Kreis Mettmann zum Jahreswechsel ein Förderprogramm zur Anschaffung von elektrischen Lastenfahrrädern für Privatpersonen aufgelegt. Das Förderprogramm ist Teil des Engagements des Kreises für nachhaltige Mobilität und soll dazu beitragen, klimaschädliche Auswirkungen des Individualverkehrs zu reduzieren.

Pro Haushalt wird der Kauf eines E-Lastenfahrrads mit bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten – maximal 1000 Euro pro Fahrrad – gefördert. Antragsberechtigt sind alle Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Mettmann. Die Förderung erstreckt sich ausschließlich auf serienmäßig hergestellte E-Lastenfahrräder mit standardisierten Sonderaufbauten zum Transport, die eine Zuladung von mindestens 50 Kilogramm aufweisen, oder eine Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm transportieren können.

Neben dem Kauf wird auch das Leasing eines E-Lastenrades mit vertraglich vereinbarter Eigentumsübertragung gefördert. „40 Anträge sind bislang bei uns eingegangen. Das bedeutet, dass der Fördertopf noch recht gut gefüllt ist. Wer sich also mit dem Gedanken an die Anschaffung eines E-Lastenrades trägt, sollte sich die Förderung nicht entgehen lassen“, ermuntert Sebastian Kock, Leiter der Stabsstelle Klimaschutz des Kreises.

Anträge können online auf der Webseite des Kreises Mettmann via kreis-mettmann.de unter dem Suchbegriff „E-Lastenfahrräder“ gestellt werden. Mit dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag einzureichen. Nach Erhalt des Förderbescheids können der Vertrag abgeschlossen und die notwendigen Nachweise erbracht werden. E-Lastenfahrräder, die vor Erhalt des Bewilligungsbescheides angeschafft wurden, können nicht gefördert werden. Die detaillierten Förderbedingungen sind der Förderrichtlinie auf der Kreis-Internetseite zu entnehmen. Dort findet sich eine weitere Liste, nämlich die aller lokalen Fahrradhändler, die die besagten, förderfähigen E-Lastenfahrräder verkaufen.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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