Unmut über Grundsteuerpläne in NRW​

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Unmut über Grundsteuerpläne in NRW​

In Nordrhein-Westfalen wächst der Unmut über die geplanten Änderungen bei der Grundsteuer. Die Landesregierung plant, die Grundsteuer C abzuschaffen und durch eine neue Grundsteuer zu ersetzen. Doch viele Bürger und Kommunen zeigen sich skeptisch gegenüber diesen Plänen. Sie befürchten, dass die neue Steuer zu einer erheblichen Belastung für die Bürger führen wird. Insbesondere die Kommunen, die bereits unter finanziellen Schwierigkeiten leiden, sehen sich durch die neuen Pläne in ihrer Existenz bedroht. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob die Landesregierung auf die Kritik der Bürger und Kommunen hört und ihre Pläne überdenkt.

Die Grundsteuerreform: Ein Trick, um die Kommunen zu entlasten?

Die Bitte am Ende der Landtagsanhörung klang unschuldiger, als sie gemeint war: Ralf Witzel, FDP-Fraktionsvize, wollte von den Experten hören, ob sie ihm denn eine Kommune nennen könnten, in der es aufgrund der Grundsteuerreform zu einer Entlastung bei Wohngrundstücken und einer stärkeren Belastung der Gewerbeimmobilien komme.

Doch Witzel wollte noch einmal herausarbeiten, was schon bei einigen Sachverständigen angeklungen war: Das Finanzministerium und die schwarz-grüne Regierungskoalition haben trotz aller mahnenden Rufe, dass sich das Wohnen durch die Grundsteuerreform ab 2025 weiter verteuern werde und Gewerbeimmobilien deutlich entlastet werden, lange nicht gehandelt.

Ein Trick, um die Kommunen zu entlasten?

Ein Trick, um die Kommunen zu entlasten?

Damit dieser Effekt abgemildert wird, hat sich das Land kurzfristig einen Trick überlegt: Die Kommunen sollen ab 2025 unterschiedliche Grundsteuerhebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien verlangen dürfen.

Das NRW-Finanzministerium ist derzeit dabei, für die Kommunen im Land diejenigen Hebesätze zu berechnen, die den Städten und Gemeinden nach der Reform in Summe das gleiche Steueraufkommen bescheren. Inkrafttreten: Ab Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Dann soll es auch die differenzierten Hebesätze geben.

Kommunale Selbstverwaltung in Gefahr?

Doch wie wenig vor allem die Kommunen selbst von dem Modell halten und wie zerrüttet inzwischen das Verhältnis zum Land ist, wurde bei der Anhörung am Dienstagnachmittag deutlich: Von einer Entsolidarisierung des Landes war da die Rede. Kommunalunfreundlicher hätte man das kaum machen können, ätzte Carl Georg Müller vom Städte- und Gemeindebund NRW.

Man weise seit zweieinhalb Jahren auf die Probleme hin. Und dann kommt man auf den letzten Metern der Reform auf die Idee, den Kommunen das Problem vor die Füße zu kippen, sagt er: Da droht eine Beschädigung der kommunalen Selbstverwaltung, weil vom Land etwas versprochen wird, was wir nicht einhalten können.

Kritik von den Kommunen

Auch beim Städtetag ist der Frust gewaltig; die differenzierten Hebesätze reichten nicht aus, heißt es dort. Stefan Ronnecker nutzte ein Bild: Das ist so, als würden Sie sagen: 'Bitte fahre jetzt mit dem Auto von Düsseldorf nach Köln, aber du darfst nur das Gaspedal benutzen.' Ronnecker wies auf die gravierenden rechtlichen Bedenken hin.

Im äußersten Fall müssten sich alle Kommunen in NRW nun mit Rechtsstreits auseinandersetzen. Die meisten Kämmerer hätten daher schon angekündigt, nicht von der Option differenzierter Hebesätze Gebrauch zu machen.

Korrektur gefordert

Weil die Zeit für eine Korrektur bis 2025 zu knapp sei, verlangten die kommunalen Spitzenverbände zumindest eine einmalige Korrektur zum darauffolgenden Jahr: Dann ist die Messzahl der richtige Weg.

Auch Müller sagte, wenn man das Wohnen privilegieren wolle, müsse das landesweit einheitlich erfolgen.

Konflikt mit der Wirtschaft

Intensiv dürfte auch der Konflikt mit der Wirtschaft werden. Der Gesetzentwurf sieht zwar eine Untergrenze für die gewerbliche Grundsteuer vor, aber eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.

Damit wächst insbesondere bei den Mittelständlern die Sorge, dass die Kommunalpolitik – noch dazu mit Blick auf eine mögliche Wiederwahl – lieber die kleine Gruppe der Unternehmer stärker belasten werde als die große Gruppe der Mieter und Eigenheimbesitzer.

Entsprechend verlangte Andreas Ehlert, Präsident von Handwerk NRW, dass man entweder eine Obergrenze benötige, oder aber ein festgelegtes Verhältnis der beiden Hebesätze zueinander haben müsse. Man könne die Gefahr einer Dynamik mit einer deutlich stärkeren Belastung von Gewerbe nicht wegreden.

Martin Weiß

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