OGS-Gesetz-Resolution verfehlt Mehrheit im Stadtrat Viersen
Am letzten Donnerstag erlebte die OGS-Gesetz-Resolution im Stadtrat Viersen einen Rückschlag. Die Resolution, die die Einführung des OGS-Gesetzes (Organisationsgesetz für den Gemeinde- und Städtebund) zum Ziel hatte, verfehlte die erforderliche Mehrheit im Stadtrat. Dies bedeutet, dass das Gesetz, das die Kommunalverwaltung und die Verwaltungsstrukturen in Viersen grundlegend ändern sollte, nicht in Kraft treten wird. Die Entscheidung des Stadtrates wird von vielen als Rückschlag für die Stadtentwicklung gesehen.
Viersener Stadtrat lehnt Gesetzesresolution zum OGSGesetz ab - Mehrheit verfehlt
Zwei Jahre noch, dann gilt der Rechtsanspruch auf einen Platz im offenen Ganztag. Die Stadt Viersen hat sich schon vor längerer Zeit auf den Weg gemacht, baut den OGS-Bereich nach und nach aus. Vom kommenden Schuljahr an soll an der Martinschule in Süchteln eine weitere OGS-Gruppe eingerichtet werden.
Doch die Nachricht, dass der Stadtrat eine Gesetzesresolution zum OGSGesetz abgelehnt hat, sorgt für Enttäuschung. „Unfassbar traurig“ und „bildungspolitisch nicht hinnehmbar“ nannte eine Vertreterin des Stadtrats die Entscheidung. Die Mehrheit der Stadtratsmitglieder verfehlte die erforderliche Zweidrittelmehrheit, um das Gesetz zu verabschieden.
In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit keine einheitlichen Regeln für den offenen Ganztag. Die OGS-Gruppen sind auf freiwilliger Basis organisiert und werden von den Kommunen unterschiedlich umgesetzt. Die Stadt Viersen hat sich bemüht, den OGS-Bereich auszubauen, doch die Ablehnung der Gesetzesresolution zum OGSGesetz durch den Stadtrat bringt den Prozess ins Stocken.
Die Entscheidung des Stadtrats wird von vielen als „Rückschritt“ in der Bildungspolitik gesehen. Die Forderung nach einheitlichen Regeln für den offenen Ganztag bleibt weiterhin unerfüllt. Die Eltern und Kinder in Viersen müssen weiterhin auf die Entscheidungen der Kommune angewiesen bleiben, wenn sie einen Platz im offenen Ganztag suchen.
Die Stadt Viersen muss nun überlegen, wie sie den OGS-Bereich weiterentwickeln will. Die Ablehnung der Gesetzesresolution zum OGSGesetz durch den Stadtrat bedeutet, dass die Stadt keine gesetzliche Grundlage mehr hat, um den offenen Ganztag auszubauen. Die Zukunft des OGS-Bereichs in Viersen bleibt somit ungewiss.
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