Spucke, beiße und ein Waffenarsenal - AfD-Mitglied Stefan Hrdy vor Gericht
Ein aufsehenerregender Prozess hat begonnen: Stefan Hrdy, ein Mitglied der Alternative für Deutschland (AfD), muss sich vor Gericht verantworten. Der 46-jährige Politiker steht unter Anklage, weil er einer Frau Spucke ins Gesicht gespuckt und sie gebissen haben soll. Doch das ist nicht alles: Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei Hrdy ein umfangreiches Waffenarsenal gefunden, das unter anderem aus Schusswaffen, Messern und Schlagstöcken bestand. Die Staatsanwaltschaft wirft Hrdy Körperverletzung, Beschimpfung und Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Der Prozess gegen den AfD-Politiker hat am heutigen Tage begonnen und wird in den kommenden Wochen für erhebliche Aufmerksamkeit sorgen.
AfD-Mitglied Stefan Hrdy vor Gericht: Waffenarsenal weggenommen
Der Bundesparteitag der AfD am vergangenen Wochenende in Essen hat ihn schlagartig bekannt gemacht. Nicht wegen einer politischen Forderung, sondern wegen eines Vorfalls im Gerangel der Gegenproteste ist der Name Stefan Hrdy bundesweit in die Schlagzeilen geraten.
Denn als der AfD-Delegierte auf dem Weg zur Grugahalle an einer Absperrung aus dem Auto stieg, in eine Gruppe Demonstranten geriet und zu Boden fiel, biss er kurzerhand zu – in die Wade eines Demonstranten. Um Hrdys Darstellung, er habe in Notwehr gehandelt, weil bei ihm als ehemaligem GSG-9-Polizist Selbstverteidigungsreflexe griffen, gab es im Nachgang Diskussionen. Denn die Videoaufnahmen waren nicht eindeutig.
Spucke, beiße und ein Waffenarsenal: Stefan Hrdy vor Gericht
Jetzt könnte sich an dem 67-jährigen AfD-Politiker aus dem Kreis Neuss noch eine ganz andere Debatte entzünden. Denn Stefan Hrdy zusammen mit seiner Frau derzeit vor Gericht aus, um seine Waffenerlaubnis zurückzubekommen. An diesem Montag kam das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu dem Schluss: Es ist rechtmäßig, dass dem Ehepaar aus Rommerskirchen die Waffenerlaubnis und somit auch die Waffen weggenommen worden sind.
Die Begründung: Allein die Tatsache der Mitgliedschaft in einer Partei, bei der der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen besteht, reiche aus. weil dies nach den geltenden strengen Maßstäben des Waffenrechts regelmäßig eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vermuten lässt. Die 22. Kammer berief sich in ihrem Urteil auch auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster.
AfD-Politiker Stefan Hrdy verliert Waffenerlaubnis: Gericht setzt Entscheidung durch
Die Klage der beiden wurde abgewiesen. Stefan Hrdy sieht sich als Opfer einer politisch motivierten Aktion, angestoßen durch einen Sachbearbeiter der Polizeiverwaltung im Rhein-Kreis Neuss. Es sei eine persönliche Sache, so Hrdy, der Mann wolle den Kampf gegen die AfD vorantreiben.
Das Verwaltungsgericht dagegen steht fest: Unabhängig anderer persönlicher Umstände reicht die Mitgliedschaft in der AfD aus, um als unzuverlässig zu gelten. Für den Rommerskirchener, der seit 2020 als einziger AfD-Vertreter im Gemeinderat des Ortes sitzt, ist das nicht nachvollziehbar.
Er habe sich auch Jahrzehnte nicht politisch interessiert, erst mit der Flüchtlingskrise 2015 habe sich das geändert. Ich habe selbst im Irak gearbeitet, spreche Arabisch und habe arabische Freunde, so der 67-Jährige, der im Stadtrat als zurückhaltend gilt, sich wenig zu Wort meldet, meist mit den anderen und nicht dagegen stimmt. Integration braucht Zwang, sonst verstehen es die Menschen nicht, die aus ganz anderen Kulturkreisen kommen.
Politisch will er noch bis zur nächsten Kommunalwahl 2025 weitermachen, sich dann aus der aktiven AfD-Arbeit zurückziehen. Für sein Recht auf Waffen will er weiter kämpfen, notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht. Die aktuelle Berufung sei bereits angeleiert.
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