Rassismus in Duisburg: Polizeianwärter nach Aussagen entlassen.

Rassismus in Duisburg: Polizeianwärter nach Aussagen entlassen.

Ein erschütternder Fall von Rassismus hat die Stadt Duisburg erschüttert. Ein Polizeianwärter wurde nach Aussagen entlassen, die auf rassistische Einstellungen hinwiesen. Die Beweise gegen den Beamten waren erdrückend, was zu seiner Entlassung führte. Die Polizei reagierte schnell und entschieden, um ein deutliches Zeichen gegen jegliche Form von Rassismus zu setzen. Die Gesellschaft reagiert mit Empörung und fordert konsequente Maßnahmen gegen diskriminierendes Verhalten. Dieser Vorfall zeigt die Notwendigkeit einer intensiveren Sensibilisierung und Schulung im Umgang mit Vielfalt und Toleranz innerhalb der Polizeikräfte, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

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Polizeianwärter in Duisburg entlassen: Chatgruppen mit rassistischen und pornografischen Inhalten aufgedeckt

Das Polizeipräsidium Duisburg lehnte aus Sicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf eine Übernahme des Anwärters in das Beamtenverhältnis auf Probe zu Recht ab. Es bestünden erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung des Klägers für den Polizeidienst, hieß es zur Begründung. Der im Jahr 2000 geborene Kommissaranwärter wurde 2019 in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Seinen Dienst absolvierte er beim Polizeipräsidium Duisburg. Dort wurde 2022 bekannt, dass der angehende Polizist in einer Chatgruppe Bilder zustimmend kommentierte, die pornografisch und ausländerfeindlich waren. In einer anderen Chatgruppe soll er zudem selbst mehrere Bilder verbreitet haben, wie die Ausbilder später erfahren haben sollen. Die Bilder sollen ausländerfeindlich gewesen sein und Gewalt gegenüber einem behinderten Kind befürwortet haben. Die Chatgruppen bestanden demnach aus Polizeibeamten.

Verwaltungsgericht bestätigt: Keine Übernahme des Polizeianwärters auf Probe wegen rassistischer Äußerungen

Verwaltungsgericht bestätigt: Keine Übernahme des Polizeianwärters auf Probe wegen rassistischer Äußerungen

Daraufhin teilte das Polizeipräsidium dem Kommissaranwärter mit, dass er nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werde. Dagegen klagte der Kommissaranwärter im September 2022. Das Gericht bestätigte nun mit seinem Urteil vom Dienstag die Entscheidung des Dienstherrn. Dabei verwies das Gericht auf charakterliche Mängel des Kommissaranwärters. Gerade von Polizeibeamten werde erwartet, dass sie sich zu „zentralen Bestandteilen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ bekennen, erklärte das Gericht. Dazu gehörten etwa der Schutz der Menschenwürde und das Verbot, Menschen mit Behinderungen zu benachteiligen.

Mit diesen Anforderungen sei das Verhalten des Kommissaranwärters nicht vereinbar, teilte das Gericht weiter mit. Mit dem Verbreiten der Bilder habe der Anwärter eine „tiefgreifende Charakterschwäche“ gezeigt, die ihn für den Polizeidienst untauglich mache. Zudem stellte das Gericht fest, dass der Kläger nach wie vor versuche, seine Äußerungen zu „bagatellisieren“. Gegen das Urteil kann Berufung beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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