Sind Blitzer-Apps und Radarwarner während der Autofahrt erlaubt?

Sind Blitzer-Apps und Radarwarner während der Autofahrt erlaubt?

Die Frage nach der Zulässigkeit von Blitzer-Apps und Radarwarnern während der Autofahrt wirft eine wichtige Debatte auf. In Deutschland ist die Verwendung solcher Apps und Geräte grundsätzlich verboten, da sie gegen das Verbot der Nutzung von Radarwarnern verstoßen. Die Behörden argumentieren, dass der Einsatz solcher Technologien die Verkehrssicherheit gefährden kann, da sie dazu führen, dass Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit bewusst nicht einhalten. Allerdings gibt es auch Stimmen, die für eine Lockerung der Regelungen plädieren, da moderne Technologien auch helfen können, Unfälle zu vermeiden. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Debatte in Zukunft entwickeln wird.

Sind Blitzer-Apps und Radarwarner in Deutschland erlaubt? Rechtliche Grauzone für Autofahrer

Sind Blitzer-Apps und Radarwarner in Deutschland erlaubt? Rechtliche Grauzone für Autofahrer

Ein Vorstellungsgespräch für den eigenen Traumjob oder der langersehnte Urlaub inklusive Flug steht an, doch wieder einmal viel zu spät losgefahren? Da kann es für den ein oder anderen schon verlockend sein, die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Weg eher als Empfehlung zu betrachten und eine der vielen sogenannten „Blitzer-Apps“ oder einen Radarwarner zu benutzen. Außerdem wird seit Montag (15. April) in einer Aktionswoche („Blitzermarathon“) wieder verstärkt in einigen Bundesländern kontrolliert. Der Schwerpunkttag findet am kommenden Freitag (19. April) statt. Es gilt also, den Tacho nun noch besser im Blick zu halten.

Diese „Blitzer-Apps“ warnen den Fahrer rechtzeitig vor stationären und mobilen Radarfallen und helfen so dabei, mögliche Strafen für überhöhte Geschwindigkeit zu vermeiden. Doch sind diese „Assistenten“ in Deutschland überhaupt erlaubt?

„Nein“, lautet die eindeutige Antwort. Jegliche automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen ist in Deutschland verboten, schreibt der ADAC. Das gilt sowohl für Radarwarner-Geräte als auch für Navigationsgeräte und Apps auf dem Smartphone, die den Fahrer vor Blitzern warnen. Allerdings muss man dabei Unterschiede machen. Denn der Besitz eines Gerätes oder einer ebensolchen App sind erlaubt, nur die Nutzung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar.

Ein Bußgeld von 75 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister sind die Folge. Betriebsbereite Radarwarner dürfen durch die Polizei sichergestellt und sogar vernichtet werden. Blitzer-Warnungen im Radio sind erlaubt, da sie unabhängig vom Aufenthaltsort des Empfängers ausgesprochen werden.

Wer andere Verkehrsteilnehmer vor Bußgeldern durch Blitzer schützen möchte, kann dies durch Handzeichen oder Schilder tun, nicht jedoch mithilfe einer Lichthupe. Es gibt in Europa keine einheitlichen Vorschriften, die die Nutzung automatisierter Blitzerwarner regeln.

Rechtlich unproblematisch sei es, sich vor der Fahrt oder etwa während einer Pause auf dem Rastplatz über eine entsprechende Handy-App zu informieren oder sich Infos über Internetseiten oder in den sozialen Medien zu holen. Genaue Angaben über die Blitzer-Standorte etwa auf einen Zettel zu schreiben und ans Armaturenbrett zu pinnen, könnte bei einer Kontrolle ein juristisches Nachspiel haben. Das sei aber eine juristische Grauzone und hänge von der Auslegung der Ordnungshüter beziehungsweise von den Gerichten ab.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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