Die Alternative für Deutschland (AfD) in Nordrhein-Westfalen hat überraschend 457 neue Beweisanträge für die anstehende Berufungsverhandlung eingereicht. Diese Wendung im Rechtsstreit bringt neues Licht in den Fall und deutet auf eine mögliche Verzögerung des Verfahrens hin. Die AfD scheint entschlossen zu sein, ihre Position zu verteidigen und setzt auf eine umfassende Beweisführung. Die Anzahl der Beweisanträge zeigt das Ausmaß des Engagements der Partei in diesem Rechtsstreit und lässt Raum für Spekulationen über die Tragweite der vorgebrachten Argumente. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht auf diese Flut neuer Beweisanträge reagieren wird und welche Konsequenzen sich daraus für den Prozess ergeben werden.
AfD reicht neue Beweisanträge im Streit mit Verfassungsschutz ein
Im Rahmen des anhaltenden Streits zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Partei laut Angaben des Oberverwaltungsgerichts 457 neue Beweisanträge vorgelegt. Das Berufungsverfahren wird nach einer mehrwöchigen Unterbrechung am Donnerstag und Freitag (11. und 12. April) fortgesetzt. Der 5. Senat des OVG mit Sitz in Münster konnte sein geplantes Programm bei den ersten beiden Verhandlungstagen im März aufgrund zahlreicher Befangenheits- und Beweisanträgen der AfD nicht abschließen.
Bis zu den Sommerferien hat der Vorsitzende Richter Gerald Buck 13 neue Termine festgesetzt. Am Donnerstag werden Maximilian Krah und Peter Boehringer vom Parteivorstand nach Münster kommen. In dem Verfahren wird die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz untersucht. Der 5. Senat des OVG soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.
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