Absage des Streits um Autoposer vor dem Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf

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Absage des Streits um Autoposer vor dem Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf

Das Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf hat einen bedeutenden Einschnitt in den langjährigen Streit um die Zulassung von Autoposern auf deutschen Straßen gesetzt. In einer aktuellen Entscheidung hat das Gericht die Klage von Verkehrsunternehmen gegen die Bundesländer abgewiesen, die sich gegen die Zulassung von Autoposern wandten. Dieser Schritt bedeutet einen wichtigen Sieg für die Befürworter der Autoposer, die damit einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur rechtlichen Anerkennung erreicht haben. Im Folgenden werden wir die Hintergründe und Auswirkungen dieser Entscheidung näher betrachten.

Kein Termin: Oberverwaltungsgericht entscheidet nicht über Autoposen-Strafzahlungen

Die Frage, ob die Stadt Düsseldorf Fahrern, die Autoposen betreiben, mit besonders hohen Geldbußen drohen und sie auch verhängen darf, bleibt weiterhin unbeantwortet. Ein für Freitag angekündigter Termin vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster wurde gestrichen.

Auslöser für den Fall war die Klage eines 22-Jährigen, der sich gegen ein von ihm als zu rigoroses Vorgehen der Stadt empfundenes Vorgehen wehrte. Im März 2021 hatte er seinen hochmotorisierten Mercedes AMG C63 an einer Ampel auf der Heinrich-Heine-Allee laut aufheulen lassen, woraufhin die Polizei einschritt. Die Stadt drohte dem Fahrer ein Zwangsgeld von 5000 Euro an, wenn er im Zeitraum von drei Jahren erneut durch Autoposen auffällig werden sollte.

Das Verwaltungsgericht gab dem jungen Mann recht, da es keine Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen gegen Autoposer sah. Die Stadt legte jedoch Berufung ein.

Absage des Termins: Streit um Autoposen-Strafzahlungen vor dem Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf

Absage des Termins: Streit um Autoposen-Strafzahlungen vor dem Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf

Die befristete Ordnungsverfügung gegen den Autoposer lief Ende Juni aus, weshalb die Parteien auf die Absage des Termins einigten. Die Stadt hat noch drei weitere Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Insgesamt seien bis heute 31 Ordnungsverfügungen gegen Autoposer mit der Androhung von Zwangsgeldern ausgesprochen worden.

In 19 Fällen wurden diese laut Stadt rechtskräftig, da die Betroffenen darauf verzichteten, Rechtsmittel einzulegen. Neben einer Einstellung nach Anhörung sind sieben Verfahren offen und liegen beim Ordnungsamt, da zunächst das OVG-Verfahren abgewartet werden sollte. Es gab einen Wiederholungstäter, für den schließlich ein Zwangsgeld von 5000 Euro festgesetzt wurde.

Die Stadt hat Verfahren gegen vier weitere Autoposer eingeleitet. Trotz der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht will die Stadt weiter gegen Autoposer vorgehen. Ein Sprecher der Stadt sagte, das schärfere Vorgehen habe die Autoposer-Szene stark eingedämmt. Aus diesem Grund wird an der Verfahrensweise auch weiterhin festgehalten.

Die Stadt zieht eine positive Bilanz. Die Autoposer-Szene hatte sich vor allem 2020 und 2021 breit gemacht. Ein Stadtsprecher spricht von Belastungen und Belästigungen in besonderer Weise. Er zählt auf: Aufheulenlassen der Motoren im Stand oder beim Anfahren, unnützes Beschleunigen auf Kurzstrecken, sinnloses Umherfahren, um Aufmerksamkeit heischen (so genanntes Posen).

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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