AfD-Verhandlung am OVG Münster: 470 abgelehnte Beweisanträge haben noch keine Bedeutung

Die Verhandlung der AfD am Oberverwaltungsgericht Münster hat für Aufsehen gesorgt, als bekannt wurde, dass 470 abgelehnte Beweisanträge noch keine Bedeutung haben. Die Partei hatte zahlreiche Anträge gestellt, die jedoch vom Gericht abgelehnt wurden. Trotzdem betont die AfD, dass diese Entscheidungen noch nicht endgültig seien und weiterhin relevante Informationen enthalten könnten. Die Debatte um die Beweisanträge zeigt die Spannungen zwischen der AfD und den Gerichten auf und wirft Fragen über die Transparenz und Rechtmäßigkeit des Verfahrens auf. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird und welche Auswirkungen dies auf die politische Landschaft haben wird.

AfD-Verhandlung am OVG Münster: Alle Beweisanträge abgelehnt - Taktikänderung erforderlich

AfD-Verhandlung am OVG Münster: Alle Beweisanträge abgelehnt - Taktikänderung erforderlich

Es war ein deutliches Statement, das der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Münster am fünften Verhandlungstag setzte. Nach gut dreieinhalb Stunden Sitzungsunterbrechung verkündete Gerald Buck die Entscheidung des Senats: Alle rund 470 Beweisanträge, die die AfD im Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz gestellt hatte – abgelehnt. Damit ist klar: Die AfD muss ihre Taktik verändern. Geplant hatte sie mit den teilweise schon im März gestellten Anträgen eine Art akribischen Rundumschlag, um ihrem Hauptziel im Verfahren näherzukommen: die Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz untersagen. Damit war sie in der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Mit diversen Einzelangriffen wollte die AfD vor dem Oberverwaltungsgericht Münster nun die Vorwürfe entkräften, die Partei sei rechtsextrem, antisemitisch und demokratiefeindlich. Die Beweisanträge, die nur den Verfahrensbeteiligten vorlagen, zielten vor allem auf die Arbeitsweise des Verfassungsschützer ab: Wer wurde wie im Detail überwacht? Welche Belege können sie vorbringen? Wurden Personen konfrontiert? Doch der Senat befand: Die Punkte sind für das Verfahren im Kern unerheblich.

Auf den knapp neun Seiten Begründung, die der Vorsitzende Richter Buck verlas, wird es stellenweise noch deutlicher: Einige Anträge würden nicht nur zum eigentlichen Streitgegenstand nichts beitragen, sondern seien reine „Ausforschungsanträge“, um die Arbeit der Verfassungsschützer auszuspähen. Zu anderen der in elf Themenkomplexe gebündelten Anträge hieß es: Die dort aufgestellten Tatsachenbehauptungen „sind aus der Luft gegriffen“. Eine Klatsche für die Klägerin, vorerst jedenfalls. Die Verhandlung ist nur unterbrochen, der Verlauf wieder offen.

Wie es vonseiten der AfD ab dem 6. Mai weitergehen könnte, lässt sich nur erahnen. Dass sie sich mit den abgelehnten Anträgen zufriedengibt, dürfte unwahrscheinlich sein. Anfechten könnten sie die Entscheidung in der nächsten Instanz, in diesem Verfahren nicht. Es gäbe jetzt die Möglichkeit, die Anträge umzuformulieren oder neue zu stellen; mit ihrer Forderung, die 470 Stück in der Verhandlung einzeln verlesen zu lassen, war sie im Übrigen gescheitert. Doch es wird deutlich: Es geht der AfD auch darum, auf Zeit zu spielen. Ein weiterer Antrag auf Befangenheit des Richters ist deshalb nicht ausgeschlossen, wie es bereits zu Beginn geschah. Inzwischen aber scheint der Vorsitzende Richter Zug hineinbringen und zum Kern der Verhandlung kommen zu wollen. Er will sich nicht von der AfD vorführen lassen. Wenn er so weiter macht, wird die AfD zurecht nicht mit ihrer Verzögerungstaktik durchkommen. Der Senat muss natürlich trotzdem gewissenhaft sein und Verfahrensfehler vermeiden, er kann nicht über alles hinweggehen, auch wenn das auf Nicht-Juristen oft penibel wirken mag. Gleiches gilt aus Sicht der Klägerin AfD, die schon auf die nächste Instanz – das Bundesverfassungsgericht – schielt, sollte das Urteil in Münster wieder gegen sie ausfallen. Ob das noch vor der Europawahl passiert, bleibt fraglich. Angesetzt sind Termine bis Anfang Juli.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up