Arbeitgeber verweisen Schlichterspruch zurück – Arbeitskampf auf Baustellen droht

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Arbeitgeber verweisen Schlichterspruch zurück – Arbeitskampf auf Baustellen droht

In einem überraschenden Schritt haben die Arbeitgeber den Schlichterspruch zurückgewiesen, der in dem langen Tarifstreit zwischen Bauarbeitern und Arbeitgebern erreicht wurde. Dieser Schlichterspruch sah Lohnerhöhungen von durchschnittlich 7,75 Prozent vor, um die wachsende Inflation zu kompensieren. Da die Arbeitgeber jedoch den Schlichterspruch nicht akzeptieren, droht nun ein Arbeitskampf auf den Baustellen, was zu erheblichen Verzögerungen und Kostensteigerungen führen könnte.

Bauarbeiterstreiks drohen aufgrund der Ablehnung des Schlichterspruchs durch Arbeitgeberverbände

Die Lage auf den Baustellen in Deutschland spitzt sich zu. Die Arbeitgeberverbände von Bauindustrie und Baugewerbe haben den vor zwei Wochen ergangenen Schlichterspruch abgelehnt, wie sie am Freitag in Berlin mitteilten. Die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) hatte für diesen Fall Arbeitskämpfe in der Branche mit rund 930 000 Beschäftigten angekündigt.

Gewerkschaft und Arbeitgeber uneins über Einkommenssteigerungen

Gewerkschaft und Arbeitgeber uneins über Einkommenssteigerungen

Die Gewerkschaft hatte ihrerseits den Schlichterspruch des früheren Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, angenommen. Danach sollten die Einkommen zum Mai pauschal um 250 Euro steigen und elf Monate später noch einmal 4,15 Prozent im Westen beziehungsweise 4,95 Prozent im Osten.

Zwischenzeitlich hatte IG-BAU-Chef Robert Feiger klargemacht, dass sich bei einer Ablehnung der Schlichtung auch die Gewerkschaft nicht mehr an die Empfehlung gebunden fühle. Gestreikt werde dann wieder für die ursprüngliche Forderung von 500 Euro mehr im Monat. Seine Mitglieder forderte Feiger am 1. Mai auf: „Heizt in Euren Betrieben ein und mobilisiert alle Kolleginnen und Kollegen. Legen wir die Betriebe und Baustellen lahm, wenn es die Bauunternehmen nicht anders wollen.“

Arbeitgeber beklagen Mängel im Schlichterspruch

Arbeitgeber beklagen Mängel im Schlichterspruch

Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Uwe Nostitz, beklagte schwere Mängel im Schlichterspruch. Diese hätten dazu geführt, dass einzelne Ausbildungsentgelte im ersten Lehrjahr höhere gewesen wären als im zweiten Jahr. Gegen eine Erhöhung um einen Festbetrag wandte sich Jutta Beeke, Vize im Hauptverband der Bauindustrie. In einigen Lohngruppen gebe es durch den Festbetrag zu hohe, in anderen nur relativ geringe Erhöhungen, erklärte sie. „Das können wir als Arbeitgeber so nicht verantworten.“

Das Bauhauptgewerbe ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und mit einem Umsatz von rund 162 Milliarden Euro 2023 laut Baugewerbeverband ZDB eine wichtige Säule für die deutsche Wirtschaft. Im Immobilienboom hatte die Branche jahrelang die Konjunktur gestützt, nun ist sie wegen der Krise im Wohnungsbau zum Sorgenkind geworden.

Martin Weiß

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