Das EU-Künstliche-Intelligenz-Gesetz ist endgültig beschlossen

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Das EU-Künstliche-Intelligenz-Gesetz ist endgültig beschlossen

Die Europäische Union hat ein weiteres Mal Geschichte geschrieben. Nach langen Verhandlungen und intensiven Debatten ist das EU-Künstliche-Intelligenz-Gesetz endgültig beschlossen worden. Dieses Gesetz markiert einen wichtigen Schritt in die Zukunft der künstlichen Intelligenz in Europa. Mit diesem Gesetz will die EU die Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen in verschiedenen Bereichen wie der Wirtschaft, der Gesundheit und der Sicherheit fördern. Ziel ist es, die Vorteile der KI für die Gesellschaft zu nutzen, während gleichzeitig die Risiken und Herausforderungen minimiert werden sollen.Wir werden in den kommenden Tagen und Wochen genauer auf die Einzelheiten des Gesetzes eingehen und ihre Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft und Gesellschaft analysieren.

EUParlament beschließt erstes KIGesetz der Welt

EU-Staaten setzen Regeln für Künstliche Intelligenz in Europa

Die EU-Staaten haben schärfere Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) in der Europäischen Union beschlossen. Sie stimmten am Dienstag in Brüssel den Plänen zu, mit denen unter anderem bestimmte KI-Anwendungen ganz verboten werden, wie die Länder mitteilten. Es sei das weltweit erste Gesetz dieser Art und könne einen globalen Standard für die Regulierung von KI setzen.

Das Gesetz zielt darauf ab, die Nutzung von KI in der Europäischen Union sicherer zu machen. Es soll sicherstellen, dass KI-Systeme möglichst transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die KI-Systeme von Menschen überwacht werden und nicht nur von anderen Technologien.

Kein Social Scoring wie in China

Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von sozialem Verhalten (Social Scoring). Damit werden in China Bürgerinnen und Bürger in Verhaltenskategorien eingeteilt. Auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen soll es in der EU nicht geben.

Regelwerk zum Umgang mit KI

Regelwerk zum Umgang mit KI

Die Pläne gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission von 2021 zurück. Systeme, die als besonders risikoreich gelten und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen künftig strenge Anforderungen erfüllen.

Gesichtserkennung im öffentlichen Raum verboten

Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - also zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen - soll grundsätzlich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu verfolgen.

Kritik und Ausblick

Kritik und Ausblick

Der Digitalverband Bitkom kritisierte, dass das nun beschlossene KI-Gesetz wesentliche Fragen offen lasse. In Deutschland und den anderen EU-Ländern beginne die Regulierungsarbeit jetzt erst, sagte Verbandspräsident Ralf Wintergerst.

Zukunft der Arbeitswelt

Ob KI in Deutschland und Europa einen Schub erhalte oder vor allem vor neue Hindernisse gestellt werde, hänge entscheidend davon ab, wie dieser Rahmen ausgestaltet werde und die Regelungen in Deutschland umgesetzt würden.

Bundesdigitalminister Volker Wissing räumte am Dienstag ein, dass der Gesetzgeber bei einer so sich schnell verändernden Technologie wie KI dauerhaft gefordert sei. Wir können nicht erwarten, dass wir mit einer Regulierung die Zukunftsfragen abschließend klären, sagte der FDP-Politiker. Deswegen war ich immer dafür, dass wir schnell uns auf den Weg der Regulierung machen, aber auch den Mut haben, kontinuierlich nachzusteuern.

Umsetzung und Sanktionen

Umsetzung und Sanktionen

Nach der Bestätigung der EU-Länder werden die neuen Regeln nun im Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten sollen sie dann gelten. Wenn Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten, müssen die Mitgliedstaaten Sanktionen beschließen. Dies können Geldstrafen sein.

Privatpersonen, die Verstöße gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren. Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.

Udo Mayer

Ich bin Udo, ein erfahrener Redakteur und Chefredakteur der Website Hol Aktuell. Als Generalistische Zeitung bieten wir nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche leite ich ein Team von talentierten Journalisten, um unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu liefern. Meine Leidenschaft für journalistische Exzellenz treibt mich an, sicherzustellen, dass unsere Artikel fundiert und ausgewogen sind. Bei Hol Aktuell steht die Qualität der Berichterstattung an erster Stelle.

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