Der OI-Erkrankte Ralph Stroinski aus Wegberg kämpft um seine Grundrechte

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Der OI-Erkrankte Ralph Stroinski aus Wegberg kämpft um seine Grundrechte

In der nordrhein-westfälischen Stadt Wegberg tobt ein Kampf um die Grundrechte eines Einwohners. Ralph Stroinski, ein 55-jähriger Mann, leidet an der seltenen Erkrankung Osteogenesis imperfecta (OI), die auch als Gläserner Mensch bekannt ist. Die Krankheit führt zu einer extremen Knochenbrüchigkeit, die seinem Leben einen engen Rahmen setzt. Doch Ralph Stroinski weigert sich, sich von seiner Erkrankung besiegen zu lassen. Stattdessen kämpft er mit aller Macht für die Verteidigung seiner Grundrechte, die er aufgrund seiner Behinderung verwehrt bleiben.

Kampf um Grundrechte: Ralph Stroinski kämpft gegen medizinische Versorgung

Ralph Stroinski ist 43 Jahre alt und leidet seit seiner Geburt unter Osteogenesis Imperfecta Typ I, auch bekannt als Glasknochenkrankheit. Neben Knochenbrüchen, Deformierungen, Problemen mit dem Bindegewebe und dem Bewegungsapparat leidet er unter starken Schmerzen.

Ein lebenslanger Kampf gegen die Krankheit und die damit verbundenen Schmerzen dauert an. Viele Behandlungsmethoden haben versagt, aber Kälte- und Physiotherapie sowie Krankengymnastik helfen ihm heute. Ebenso wie Cannabis, das ihm als Mittel gegen die Schmerzen dienlich ist.

Der Kampf um seine Grundrechte

Der Kampf um seine Grundrechte

Neben dem Kampf gegen die Krankheit und die Schmerzen dauert auch der Kampf um seine Grundrechte an. Ralph Stroinski nennt es das Trauma meines Lebens. In den vergangenen Jahren sind seine Aussagen und Symptome von Menschen, die sorgfältig recherchieren sollten, angezweifelt worden.

Gutachten reihte sich an Gutachten. Ein bestimmter Arzt hat ihm Steine in den Weg gelegt. Einige Zeit später erschien dieser Arzt plötzlich in einem Medizinischen Versorgungszentrum.

Ein langer Weg zur Gerechtigkeit

Ralph Stroinski hat gegen die Ablehnung der Cannabis-Verordnung geklagt. Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben die Klage abgewiesen, da die Versorgung mit medizinischem Cannabis keine vom Vertrag umfasste medizinisch notwendige Heilbehandlung sei.

Ein Verfassungsgerichtsbeschwerde wurde eingelegt, da es um eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geht. Weitere Gutachten machen weitere medizinische Ausführungen vor Gericht unnötig.

Ralph Stroinski weiß, dass er Glück im Unglück hat. Viele in seiner Situation hätten nicht die Ressourcen, den Rechtsweg einzuschlagen und auszureizen. Er will aber nicht aufgeben und ein Exempel statuieren.

Zwischenzeitlich wurde das Kostenverfahren vor dem Arbeitsgericht Erkelenz, in dem es um die Kostenverweigerung der Physiotherapie ging, gewonnen. Über die weiteren Abrechnungen, die ebenfalls noch nicht erstattet wurden, sagt er: Die Notwendigkeit ist hier keine Frage mehr, sondern nur ob wir hier auf einem Basar sind oder Verträge und Rechnungen, wie auch die hoheitliche Entscheidung der Ärzte weiter entwertet und mit Füßen getreten wird.

Martin Weiß

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