Die FDP plant eine Verfassungsklage gegen das neue Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen

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Die FDP plant eine Verfassungsklage gegen das neue Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen

Die Freie Demokratische Partei (FDP) hat bekannt gegeben, dass sie eine Verfassungsklage gegen das neue Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen einreichen wird. Das neue Wahlrecht, das kürzlich vom Landtag verabschiedet wurde, soll nach Ansicht der FDP gegen die Grundrechte der Bürger verstoßen. Die Partei begründet ihre Entscheidung mit der Befürchtung, dass das neue Wahlrecht die Chancengleichheit der Parteien beeinträchtigt und die Repräsentation der Bürger im Landtag gefährdet. Die FDP fordert eine Überprüfung des Wahlrechts durch das Verfassungsgericht, um die Verfassungsmäßigkeit zu klären.

FDP reagiert mit Klage gegen das neue Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen

FDP reagiert mit Klage gegen das neue Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen

Im kommenden Jahr finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Der Landtag hat eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte haben wird. Ein neues Berechnungsverfahren soll die Zahl der Sitze, die jede Partei in den Gremien erhält, bestimmen. Die FDP will dies jedoch nicht zulassen.

„Wir werden Klage beim Verfassungsgerichtshof NRW einreichen“, sagte der Landesparteichef der Liberalen, Henning Höne, unserer Redaktion. Die Sache sei ein „handfester Politskandal“, befand er. „Kontrafaktisch wird hier ein neues Wahlmodell ohne Rücksicht auf Verluste eingeführt, bei dem nur die großen Parteien profitieren. Zehntausende Wählerstimmen werden entwertet.“

Konkret könnte das neue System dazu führen, dass sehr kleine Parteien oder Wählergemeinschaften, die es nach der bisher angewandten Berechnungsmethode mit Ach und Krach so eben auf einen Sitz in einem Gremium gebracht hätten, mit dem gleichen Wahlergebnis künftig leer ausgehen. Schaffen kleinere Gruppierungen es in einen Rat, könnten sie außerdem auf weniger Mandate kommen.

CDU, Grüne und die Oppositionspartei SPD, die das neue Gesetz gemeinsam beschlossen haben, haben Kritik zurückgewiesen: Nach der alten Berechnungsmethode seien Kleinstparteien überproportional bevorzugt worden.

Die FDP hat bis zuletzt alles versucht, um gegen die Gesetzesänderung anzugehen. Für Wirbel sorgte dabei, dass die Liberalen in sinnbildlich letzter Minute vor dem Landtagsbeschluss ein öffentlich nicht bekanntes Gutachten in die Hände bekamen. Das Papier, das den Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen länger vorlag, kritisiert das neue Berechnungsverfahren offenbar. Die Liberalen sprechen von einem „Geheim-Gutachten“.

„Das Wahlrecht muss über jeden Zweifel erhaben sein. Wir haben mehrfach angeboten, gemeinsam eine Lösung zu finden. Doch CDU, Grüne und SPD haben stur an ihrem Plan festgehalten“, beklagte FDP-Landes- und Fraktionschef Henning Höne.

Das neue Gesetzespaket enthält noch eine Reihe weiterer Regelungen. So geht es unter anderem um die Einteilung von Stimmbezirken und um Mechanismen, um Betrug bei Unterstützungslisten oder Wahlvorschlägen vorzubeugen. Auch ist ein Appell an die Parteien enthalten, für eine möglichst gleichmäßige Besetzung der Gremien von Männern und Frauen zu sorgen.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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