Dresdner Gericht wies Klage der AfD gegen Verfassungsschutz ab

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Dresdner Gericht wies Klage der AfD gegen Verfassungsschutz ab

Das Oberverwaltungsgericht Dresden hat in einem kürzlich ergangenen Urteil die Klage der Alternative für Deutschland (AfD) gegen den Verfassungsschutz abgewiesen. Die AfD hatte gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt, die sie als politische Verfolgung bezeichnete. Das Gericht entschied jedoch, dass die Überwachung durch den Verfassungsschutz rechtmäßig sei und die AfD keine beweiskräftigen Beweise für ihre Behauptungen vorgelegt habe. Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt in der Auseinandersetzung zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz und wirft Fragen über die Grenzen der Überwachung politischer Parteien auf.

Dresdner Gericht wies Klagen von AfD-Mitgliedern gegen Verfassungsschutz ab

Dresdner Gericht wies Klagen von AfD-Mitgliedern gegen Verfassungsschutz ab

Das Dresdner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch Klagen von zwei AfD-Mitgliedern gegen das Landesamt für Verfassungsschutz abgewiesen. Die Behörde sei in beiden Fällen rechtmäßig vorgegangen, begründete der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John die Entscheidung der 6. Kammer.

Jens Maier und Roland Ulbrich, zwei AfD-Politiker, hatten gegen die Nennung ihrer Namen in Verfassungsschutzberichten geklagt. Maier war gegen die Nennung seines Namens in dem Jahresbericht von 2020 vorgegangen, in dem er sechsmal namentlich genannt wurde. Der ehemalige Richter wurde auch als Obmann des im April 2020 aufgelösten rechtsextremistischen Flügels der AfD bezeichnet.

Der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John begründete die Entscheidung, indem er sagte, Maier verfolge rechtsextremistische Bestrebungen, die von einer völkischen Ideologie und der Verherrlichung des NS-Regimes sowie der Ablehnung des demokratischen Rechtsstaates gekennzeichnet seien. Maier sei zu Recht in dem Bericht erwähnt worden. Als Obmann des Flügels sei er öffentlich in Erscheinung getreten und habe eine herausragende Stellung eingenommen.

Ulbrich, der auch dem Flügel zugeordnet wurde, hatte in seiner Klage die Löschung von Daten verlangt, die der sächsische Verfassungsschutz zu ihm gesammelt hatte. Die Kammer entschied, dass die Behörde ihn trotz seiner Abgeordnetentätigkeit beobachten durfte. Auch er habe völkisch-ethnische Vorstellungen verfolgt, die gegen das Grundgesetz verstießen.

Ulbrich hatte argumentiert, der Flügel habe sich 2020 aufgelöst. Laut Gericht soll der Abgeordnete unter anderem nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle 2019 gefragt haben, was schlimmer sei, eine kaputte Synagogentür oder zwei getötete Deutsche. Diese Äußerung verharmlose den Angriff auf die Synagoge.

Zudem soll Ulbrich den Begriff des Arischen verwendet haben, der nach Auffassung des Verfassungsschutzes der NS-Rassenideologie zuzuordnen ist. In dem Zusammenhang steht laut Landesamt auch ein von der AfD angekündigtes Parteiausschlussverfahren gegen Ulbrich.

Gegen die beiden Entscheidungen des Gerichts kann Antrag auf Berufung gestellt werden.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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