Encrochat: EuGH unterstützt die Anklagebehörden​

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Anklagebehörden unterstützt, indem er die Entschlüsselung von Informationen, die auf den verschlüsselten Kommunikationsgeräten des Anbieters Encrochat gespeichert sind, für rechtmäßig erklärt hat. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf laufende Ermittlungen gegen organisierte Kriminalität und Drogenhandel. Encrochat war ein verschlüsselter Kommunikationsdienst, der von Kriminellen genutzt wurde, um vertrauliche Gespräche zu führen. Durch die Entscheidung des EuGH können Anklagebehörden nun auf diese Informationen zugreifen und sie als Beweismittel in Strafverfahren verwenden. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen das organisierte Verbrechen und unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene.

EuGH stärkt die Befugnisse der Anklagebehörden bei der Nutzung von EncrochatDaten

EuGH stärkt die Befugnisse der Anklagebehörden bei der Nutzung von EncrochatDaten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass auch ein Staatsanwalt bereits vorliegende Beweismittel von ausländischen Behörden anfordern darf - nicht nur ein Richter. In einem konkreten Fall hatte die Staatsanwaltschaft die französischen Behörden um Daten gebeten. (Az. C-670/22)

Haftstrafe für „Mister Bex“ – Drogenhandel per EncroChatUrteil in Düsseldorf

Über den als sehr abhörsicher geltenden Encrochat-Kommunikationsdienst kommunizierten mutmaßliche Kriminelle europaweit. Französischen und niederländische Ermittlern gelang in Zusammenarbeit mit den EU-Behörden Europol und Eurojust 2020 ein Hackerangriff auf das Programm. Die Kommunikationsdaten deutscher Nutzer wurden unter anderem dem deutschen Bundeskriminalamt über einen Europol-Server zur Verfügung gestellt.

Drogengeschäfte per Encrochat - zehn Jahre Haft für DealerinUrteil in Düsseldorf

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bat die französischen Behörden mit einer Europäischen Ermittlungsanordnung darum, die Daten unbeschränkt in Strafverfahren verwenden zu können. Das Strafgericht Lille genehmigte daraufhin die Übermittlung dieser Daten und ihre Verwendung in Strafverfahren in Deutschland. Infolge der Entschlüsselung wurden in Deutschland tausende Strafverfahren eingeleitet. In einem davon muss das Berliner Landgericht über einen Fall mutmaßlichen Drogenhandels entscheiden.

EuGH Urteil ermöglicht Staatsanwälten Zugriff auf ausländische Beweismittel in Strafverfahren

Der EuGH präzisierte die Voraussetzungen für die Übermittlung und Verwendung von Beweismitteln. Ein Staatsanwalt darf sich demnach solche Daten von einem anderen EU-Mitgliedsstaat geben lassen, wenn er auch im Inland dafür zuständig wäre. Dass die französischen Behörden die Beweise in Deutschland und im Interesse der deutschen Behörden erhoben, sei hier nicht wichtig.

Allerdings setzte der EuGH auch Grenzen. So müsse es einem Gericht möglich sein, die Wahrung der Grundrechte Betroffener zu überprüfen. Außerdem müsse ein EU-Land einen anderen Mitgliedsstaat vorab über Überwachung von Telekommunikation auf seinem Hoheitsgebiet informieren. Dessen Behörden könnten die Überwachung untersagen, wenn sie in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall nicht genehmigt würde.

Der EuGH betonte, dass ein faires Verfahren gewährleistet werden müsse. Wenn ein Angeklagter zu wichtigen Informationen oder Beweismitteln nicht sachgerecht Stellung nehmen könne, müssten diese unberücksichtigt bleiben. Das Landgericht hatte den EuGH auch gefragt, ob die Encrochat-Daten überhaupt verwendet werden dürften. Darauf antwortete der Gerichtshof, dass die Entscheidung im konkreten Fall Sache des Landgerichts sei. Dieses ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

Der deutsche Bundesgerichtshof genehmigte die Verwertung von Encrochat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten bereits 2022. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied darüber noch nicht.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up