Am heutigen Tag stehen im Erzbistum Aachen drei Fälle von Missbrauch auf der Tagesordnung. Die Kirche muss sich mit den Vorwürfen auseinandersetzen, die ein schockierendes Ausmaß angenommen haben. Die Opfer von Missbrauch durch Kirchenmitarbeiter fordern Gerechtigkeit und Wahrheit. Die Verhandlungen werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, um die Betroffenen zu schützen. Die Kirchenleitung muss sich mit den Vorwürfen auseinandersetzen und Konsequenzen ziehen, um die Glaubwürdigkeit der Kirche wiederherzustellen.
MissbrauchSkandale vor Gericht: Bistum Aachen verhandelt Schmerzensgeldforderungen
Das Landgericht Aachen verhandelt heute hintereinander die Klagen von drei Missbrauchsbetroffenen gegen das Bistum Aachen. In den Zivilprozessen geht es um hohe Schmerzensgeldforderungen. Die Ansprüche werden damit begründet, dass das Bistum vom Missbrauch durch Priester zwar gewusst, aber nichts dagegen unternommen habe.
Eine Klärung aller Prozesse am ersten Verhandlungstag sei aber unwahrscheinlich, sagte eine Gerichtssprecherin der Katholischen Nachrichten-Agentur. In den Verfahren klagen drei Männer, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben.
Ein Betroffener aus der Region Aachen fordert 680.000 Euro im Zuge der Amtshaftung. Seine Vorwürfe hält die Kirche für plausibel, weshalb ihm ihre unabhängige Kommission in Anerkennung des Leids 80.000 Euro sowie 7.500 Euro für Psychotherapiekosten zusprach.
Ein anderer Betroffener aus Nettetal, der im freiwilligen kirchlichen Zahlungssystem 10.000 Euro erhielt, fordert 180.000 Euro Schmerzensgeld. Über die Klage des dritten Opfers gibt es bislang weder von Gericht noch Kirche Informationen.
Die Diözese macht in allen drei Fällen Verjährung geltend. Ziel ist aber nicht, die Verfahren auf diese Weise zu beenden; vielmehr strebt sie damit ein gerichtliches Mediationsverfahren an, dem das Gericht und dann auch der Kläger zustimmen müssten.
Der Aachener Bischof Helmut Dieser legt Wert darauf, dass sich Betroffene und Bistum nicht untereinander einigen, sondern eine neutrale Instanz über die Summe (mit)befindet; also entweder die Kirchenkommission oder ein Gericht. Vor Gericht sind die Vorwürfe der Betroffenen gegebenenfalls noch zu beweisen.
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