Gerichtsverhandlung: Solinger Monteur weigert sich, rote Arbeitsbluse zu tragen

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Gerichtsverhandlung: Solinger Monteur weigert sich, rote Arbeitsbluse zu tragen

Heute fand vor dem Amtsgericht Solingen eine aufsehenerregende Gerichtsverhandlung statt, die für viel Gesprächsstoff sorgte. Ein 45-jähriger Monteur aus Solingen weigerte sich, die vorgeschriebene rote Arbeitsbluse während seiner Arbeitsstunden zu tragen. Der Grund dafür lag in seiner Überzeugung, dass die Farbe Rot eine politische Aussage darstelle, die er nicht unterstützen wollte. Der Arbeitgeber XYZ GmbH sah sich gezwungen, disziplinarische Maßnahmen gegen den Mitarbeiter zu ergreifen, was wiederum zu einem Rechtsstreit führte. Nun muss das Gericht entscheiden, ob die Weigerung, die Arbeitsbluse zu tragen, einen rechtlichen Verstoß darstellt.

Gerichtsverhandlung über rote Arbeitsbluse: Solinger Monteur weigert sich

Gerichtsverhandlung über rote Arbeitsbluse: Solinger Monteur weigert sich

Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf wird am kommenden Dienstag einen kuriosen Berufungsfall verhandeln: Muss ein Beschäftigter im Betrieb eine rote Arbeitshose tragen, obwohl er die Farbe nicht mag und den arbeitsschutzrechtlichen Sinn nicht einsieht?

Ja, das hatte das Arbeitsgericht Solingen in erster Instanz entschieden. Der Industrie-Arbeiter hatte sich gegen seine Kündigung infolge des Hosen-Streits gewehrt (Aktenzeichen 15.032024 -1 Ca 1749/23). Über Wochen war er – trotz gegenteiliger Aufforderungen und Abmahnungen - immer wieder in andersfarbiger Kleidung erschienen, wie das Landesarbeitsgericht am Donnerstag mitteilte.

Demnach trug er stattdessen lieber eine schwarze Hose oder dunkle Privatkleidung. Die Arbeitgeberin hatte hingegen für alle betrieblichen Tätigkeiten in Montage, Produktion und Logistik funktionelle Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt, wozu auch die roten Arbeitshosen gehörten.

Sie hatte argumentiert, die Signalfarbe diene dem Schutz der Arbeitnehmer, erleichtere die Abgrenzung zu externen Beschäftigten und diene dem einheitlichen Auftreten des Unternehmens.

Zu den Aufgaben des Klägers gehörten das Arbeiten mit Kappsägen und Akkubohrern zum Zuschnitt beziehungsweise der Montage von Profilen sowie Tätigkeiten im Knien.

Mit der Klage gegen seine Kündigung habe der Industrie-Arbeitnehmer behauptet, die rote Hose erfülle gar keine besonderen arbeitsrechtlichen Vorgaben, erläuterte das Düsseldorfer Gericht. „Außerdem möge er rote Hosen nicht. Er hat gemeint, dem Arbeitgeber stehe bezüglich der Hosenfarbe kein Direktionsrecht zu.“

Das Arbeitsgericht Solingen hatte seine Klage jedoch abgewiesen und entschieden, die Gründe der Arbeitgeberin für die Kleiderordnung rechtfertigten die Anordnung zum Tragen der roten Hose. „Das ästhetische Empfinden des Klägers betreffend die Hosenfarbe überwiege diese Interessen nicht“, erläuterte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, wo nun am Dienstag die Fortsetzung folgt.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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