Gifttiergesetz in NRW: Schlangen, Spinnen und Co. weiterhin Haustiere

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Die Zahl der gefährlichen Schlangen, Spinnen und Skorpione in Privathaushalten sinkt nur leicht

Mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten des NRW-Gifttiergesetzes ist die Zahl der gefährlichen Schlangen, Spinnen und Skorpione in Privathaushalten in Nordrhein-Westfalen nur leicht gesunken. Laut einer aktuellen Bilanz des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) wurden Mitte Juni dieses Jahres in 184 privaten Haushalten insgesamt 3783 Gifttiere gehalten.

Dabei handelt es sich um 3183 Giftschlangen, 442 Giftspinnen sowie 158 Giftskorpione. Im Vergleich zu Mitte 2021, als in 213 Haltungen 4389 Tiere registriert waren, leben derzeit rund 600 giftige Tiere weniger in Privathaushalten in NRW.

Illegale Haltungen bleiben ein Problem

Illegale Haltungen bleiben ein Problem

Wie viele Gifttiere daneben illegal und im Verborgenen gehalten werden, ist laut Lanuv unbekannt. Seit Juni 2021 sind laut Behörde elf illegale Gifttierhaltungen zutage getreten. Die Haltung der Gifttiere war in diesen Fällen untersagt und die Tiere wurden aus den Haltungen weggenommen.

Das NRW-Gifttiergesetz seit 2021

Seit Anfang 2021 verbietet das NRW-Gifttiergesetz die Neuanschaffung und Haltung sehr gefährlicher Gifttiere in privaten Haushalten. Ein Bestandsschutz gilt für bisherige Halter, wenn sie ihre Tiere ordnungsgemäß angemeldet und versichert haben. Zudem sieht das Gifttiergesetz kein Vermehrungsverbot vor. Nachkommen von Gifttieren dürfen in Bestandshaltungen verbleiben.

Das vom Landtag 2020 beschlossene Gifttiergesetz soll die private Haltung von gefährlichen und sehr giftigen Tieren reguliert und langfristig reduziert werden. Wegen der starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen könne sie eine „erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen“, erläutert das Umweltamt.

Als gefährlich gelten alle Giftschlangenarten im engeren Sinne, bestimmte Skorpion- und Webspinnenarten sowie deren Unterarten und Kreuzungen.

Udo Mayer

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