Hilden: Arbeiterwohlfahrt übernimmt den Abenteuerspielplatz

Index

Hilden: Arbeiterwohlfahrt übernimmt den Abenteuerspielplatz

In der Stadt Hilden gibt es eine wichtige Entwicklung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) übernimmt den beliebten Abenteuerspielplatz, der für viele Kinder und Jugendliche in der Region ein wichtiger Treffpunkt ist. Durch diese Übernahme wird die AWO ihre Angebote für Kinder und Jugendliche weiter ausbauen und verbessern. Der Abenteuerspielplatz bietet eine Vielzahl von Aktivitäten und Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und soll durch die AWO weiterentwickelt und ausgebaut werden. Wir sind gespannt, wie sich diese Entwicklung in Zukunft auswirken wird und freuen uns auf die neuen Angebote und Möglichkeiten, die sich für die jungen Menschen in Hilden ergeben.

Arbeiterwohlfahrt übernimmt Abenteuerspielplatz in Hilden

Die Stadt Hilden gab am Freitag, 28. Juni, bekannt, dass die Arbeiterwohlfahrt im Kreis Mettmann den Abenteuerspielplatz an der Richard-Wagner-Straße übernehmen wird.

Dem Entscheid ging am Mittwoch eine Abstimmung im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung voraus. In dieser Sitzung wurden drei Konzepte für den Weiterbetrieb des Abenteuerspielplatzes beraten. Neben der Arbeiterwohlfahrt waren auch die Diakonie und die Stadt Hilden selbst im Rennen.

Ein neuer Träger für den Abenteuerspielplatz

Ein neuer Träger für den Abenteuerspielplatz

Bürgermeister Claus Pommer sprach von einer guten Nachricht nicht nur für den Hildener Norden. Die Verwaltung werde nun in konkrete Gespräche mit dem künftigen Träger einsteigen, um den Übergang abzustimmen, teilte das Büro des Bürgermeisters mit.

Der alte Betreiber des Abenteuerspielplatzes, die Freizeitgemeinschaft, befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Georg F. Kreplin, ein seit 1996 zugelassener Rechtsanwalt mit Kanzlei in Düsseldorf, ist dafür zuständig.

Übergang des Betriebs nach Paragraf 613 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches

Michael Krambrock, Vorsitzender des Vereins, ging im Gespräch mit der Redaktion davon aus, dass die Mitarbeiter nicht nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens weiter ihre Gehälter beziehen, sondern darüber hinaus auch von dem neuen Betreiber übernommen werden müssen. Er rechnet mit einem Betriebsübergang nach Paragraf 613 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Dieser Paragraf besagt: „Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.“

Durch den Übergang des Abenteuerspielplatzes an die Arbeiterwohlfahrt erhalten die Mitarbeiter des Spielplatzes eine gesicherte Zukunft. Die Arbeiterwohlfahrt wird sich bemühen, den Spielplatz weiterhin erfolgreich zu führen und die Bedürfnisse der Kinder und Familien in Hilden zu erfüllen.

Die Stadt Hilden und die Arbeiterwohlfahrt werden in den kommenden Wochen und Monaten eng zusammenarbeiten, um den Übergang des Abenteuerspielplatzes reibungslos durchzuführen.

Martin Weiß

Ich bin Martin, Autor bei Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Bei uns findest du aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel decken eine Vielzahl von Themen ab und bieten fundierte Informationen für unsere Leser. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Streben nach Genauigkeit bemühe ich mich, relevante und gut recherchierte Inhalte zu liefern. Folge mir für die neuesten Entwicklungen aus aller Welt!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up