Ist der Anbau von Cannabis im Kleingarten gestattet?
Die Frage, ob der Anbau von Cannabis im Kleingarten erlaubt ist, beschäftigt viele Menschen in Deutschland. Seit der Liberalisierung des Cannabis-Gesetzes im Jahr 2017 gibt es immer mehr Menschen, die sich für den Anbau von Cannabis in eigenen vier Wänden interessieren. Doch wie steht es um die rechtliche Lage bei der Kultivierung von Cannabis in einem Kleingarten? Ist dies überhaupt erlaubt oder gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor man mit dem Anbau beginnen kann?
Wir werden in diesem Artikel die rechtlichen Aspekte des Cannabis-Anbaus in einem Kleingarten unter die Lupe nehmen und klären, ob und unter welchen Bedingungen dies gestattet ist.
Ist der Anbau von Cannabis im Kleingarten gestattet?
Ein Cannabis-Anbau im Kleingarten ist in der Regel nicht erlaubt. Das hat das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage bestätigt. Der Anbau in Kleingärten sei lediglich unter der Voraussetzung gestattet, dass die anbauende Person dort einen Wohnsitz innehat, sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Das ist in der Regel nicht der Fall.“
Der Sprecher verwies auf das Bundeskleingartengesetz. Dort sei gesetzlich geregelt, dass eine Laube in einem Kleingarten nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein dürfe. „Zudem hat der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren zum Bundeskleingartengesetz den Ausbau von Gartenlauben zu kleinen Eigenheimen ausdrücklich abgelehnt.“
Kein Anbau von Cannabis im Kleingarten erlaubt
Die Frage nach der Zulässigkeit des Cannabis-Anbaus in Kleingärten hatte zuletzt auch den deutschen Hanfverband beschäftigt. Dieser hatte den Bundesverband der Kleingartenvereine für dessen Einschätzung kritisiert, dass ein Anbau in Kleingärten grundsätzlich nicht möglich sei. Der Hanfverband verwies dabei auf die ausführlichen Erläuterungen der Bundesregierung, die diese ihrem Cannabis-Gesetz beigelegt hatte.
In den Erläuterungen heißt es, dass „privater Eigenanbau [.] der Eigenanbau von Cannabis im Bereich der privaten Wohnung“ sei. Der Begriff der Wohnung im Sinne dieses Gesetzes umfasse alle privaten Wohnzwecken gewidmeten Räumlichkeiten einschließlich Gärten, Kleingärten, Wochenendhäuser, Ferienwohnungen o.ä. „Privater Eigenanbau ist der Eigenanbau von Cannabis im Bereich der privaten Wohnung.“
Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte, dass der Anbau von Cannabis in Kleingärten nur in Ausnahmefällen im Rahmen des Bestandsschutzes zulässig sei, wenn der Besitzer einer Gartenlaube schon dort wohnte, bevor das Bundeskleingartengesetz vor mehr als 40 Jahren in Kraft trat.
Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums bedeutet, dass der Anbau von Cannabis in Kleingärten nicht erlaubt ist, es sei denn, der Besitzer der Gartenlaube wohnt bereits dort. „Befugnisse eines Kleingärtners, seine Laube zu Wohnzwecken nutzen zu dürfen, bleiben bestehen, wenn sie bei Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes am 1. April 1983 bestanden und keine anderen Vorschriften der Wohnnutzung entgegenstehen.“
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