Jugendliche Unbekannte werfen Steine auf Zug, der mit 100 km/h unterwegs ist.
In einer beunruhigenden Entwicklung wurden Jugendliche Unbekannte dabei beobachtet, wie sie Steine auf einen Zug warfen, der sich mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h bewegte. Dieser gefährliche Akt wurde als äußerst riskant eingestuft, da er nicht nur das Leben der Insassen des Zuges, sondern auch der Passanten in der Nähe gefährdete. Die Polizei hat sofort Ermittlungen aufgenommen, um die Täter zu identifizieren und angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Es wird erwartet, dass solche Vorfälle ernsthaft geahndet werden, um eine Wiederholung in Zukunft zu verhindern.
Unbekannte Jugendliche werfen Steine auf Zug in Duisburg-Rheinhausen: Bundespolizei ermittelt
In den Abendstunden des Sonntages kam es um 20.05 Uhr zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr durch unbekannte Jugendliche am Bahnhof Duisburg-Rheinhausen. Das teilte die Bundespolizei am Montag mit. Dabei soll eine vierköpfige Personengruppe Steine auf einen durchfahrenden Zug geworfen haben. Eine Scheibe wurde durch zwei Steinschläge beschädigt. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
Bundespolizei stoppt Jugendliche nach der Einreise
Mit dem Auto auf der A44 unterwegs
Unbekannter attackiert 22-Jährigen in der Regionalbahn mit Pfefferspray
Auf der Fahrt in Richtung Duisburg
Unbekannter attackiert 22-Jährigen in der Regionalbahn mit Pfefferspray
Ein Triebfahrzeugführer der Linie RE 6 informierte die Bundespolizei bei Einfahrt in den Duisburger Hauptbahnhof, dass der Zug bei Durchfahrt am Bahnhof Duisburg-Rheinhausen durch eine Gruppe von unbekannten Jugendlichen mit Steinen beworfen wurde. Hierbei wurde eine Scheibe mit zwei Steinschlägen beschädigt. Bei dem Vorfall wurden keine Reisenden verletzt. Die eingesetzten Bundespolizisten fotografierten die Schäden und fahndeten im Nahbereich nach den unbekannten Tätern. Gegen die flüchtigen Jugendlichen leiteten die Beamten der Bundespolizei ein Strafverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie der Sachbeschädigung ein.
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