Köln: Warum die Kirche keine Schadensersatzansprüche ihrer Priester haftbar macht

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Köln: Warum die Kirche keine Schadensersatzansprüche ihrer Priester haftbar macht

In Köln hat ein aufsehenerregender Beschluss die Gemüter erhitzt: die Katholische Kirche hat entschieden, keine Schadensersatzansprüche ihrer Priester zu akzeptieren, die wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurden. Dieser Schritt wirft Fragen nach der Verantwortung der Kirche auf und lässt die Opfer von Missbrauch mit leerer Hoffnung zurück. Doch warum hat die Kirche diese Entscheidung getroffen? Wie rechtfertigt sie ihre Position? Wir werfen einen Blick auf die Hintergründe dieser Entscheidung und fragen uns, was dies für die Zukunft der Kirche bedeutet.

Köln: Kirche verweist Priestermissbrauch auf ziviles Recht

Ein Missbrauchsfall, der in seinem ganzen Ausmaß furchterregend ist und möglicherweise zum Präzedenzfall für vergleichbare Verfahren werden könnte. Das Kölner Landgericht hat nämlich entschieden, dass die katholische Kirche nicht für die Sexualstraftaten ihrer sogenannten Seelsorger zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn deren Verbrechen in keinem Zusammenhang zur Amtspflicht stehen.

Der Fall betrifft die 57-jährige Melanie F., die als Pflegekind vor mehr als 40 Jahren Pfarrer U. anvertraut wurde. Hundertfach wurde sie von ihm vergewaltigt, zwei Mal wurde sie schwanger. Wegen späterer Taten sitzt U. seit zwei Jahren hinter Gittern, und der Vatikan verhängte gegen ihn die höchste Strafe, die einem Geweihten zukommen kann: Er wurde aus dem Klerikerstand entlassen.

Kirche für Täterpriester nicht verantwortlich

Kirche für Täterpriester nicht verantwortlich

Wenig Chancen für Schmerzensgeldklage

Die Kirche wird voraussichtlich keine geforderten 830.000 Euro Schmerzensgeld zahlen müssen, da die Tat kein Amtsvergehen im juristischen Sinne war. Das Weiheamt wird zum Job und ein Priester zum Privatmann. Aus dogmatischer Sicht aber spricht alles dagegen: Der Geweihte ist Priester, überall und jederzeit.

Nur weil er sein Leben der Berufung unterwirft, ist so etwas wie der Zölibat zu begründen, der Ehelosigkeit für Priester. Die Verteidigung der Klägerin darf bis September neue Beweise einbringen. Doch woher sollen sie kommen?

Betroffene fordert Entschädigung, Kirche weist auf

Betroffene fordert Entschädigung, Kirche weist auf 'privaten' Täter ab

Die Kirche beruft sich plötzlich auf ein rein weltliches Rechtsverständnis und stiehlt sich so aus ihrer Verantwortung – auch gegenüber den vielen Betroffenen und Verletzten landesweit, die mit Verbitterung nach Köln schauen. Die Betroffene fordert 850.000 Euro vom Erzbistum Köln, doch die Verhandlung wurde verschoben.

Karte zeigt Orte von Missbrauch im Erzbistum Köln. Der Beirat von Missbrauchsbetroffenen bemüht sich um Gerechtigkeit für die Opfer, doch die Kirche scheint sich weiterhin ihrer Verantwortung zu entziehen.

Martin Weiß

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