Lärmschutz: Tempo 30 in Hückelhoven – mehr Ruhe auf den Straßen?

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Lärmschutz: Tempo 30 in Hückelhoven – mehr Ruhe auf den Straßen?

In der Stadt Hückelhoven rollt bald eine Veränderung an: Die Einführung von Tempo 30 auf vielen Straßen soll mehr Ruhe auf den Straßen bringen. Die Stadtverwaltung hat beschlossen, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu senken, um Lärmbelästigung zu reduzieren und die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern. Doch wie wird sich diese Maßnahme auf den Verkehr in Hückelhoven auswirken? Werden die Anwohner tatsächlich mehr Ruhe auf den Straßen erleben oder bringt die neue Regelung nur mehr Verkehrschaos? Wir werfen einen Blick auf die Hintergründe und Folgen dieser Entscheidung.

Lärmschutz: Tempo auf Hückelhover Straßen – mehr Ruhe auf den Straßen?

Tempo 120 auf der Autobahn und Tempo 30 in Baal auf der Bundesstraße – ob es dazu aus Lärmschutzgründen kommt, ist fraglich. Aber zumindest wurden derartige Maßnahmen in der Stufe 4 des Lärmaktionsplans angesprochen.

Lärmaktionsplan für Hückelhoven: Tempo auf der Autobahn und Tempo in Baal – warum?

Lärmaktionsplan für Hückelhoven: Tempo auf der Autobahn und Tempo in Baal – warum?

Wie alle anderen Kommunen ist die Stadt Hückelhoven verpflichtet, bis zum 18. Juli einen Lärmaktionsplan zu verabschieden. Der Lärmaktionsplan basiert auf statistischen Werten, die vom Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz 2019 zusammengetragen wurden.

Erfasst wurden alle stark befahrenen Hauptstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen im Jahr. Im Stadtgebiet Hückelhoven sind das naturgemäß die Autobahn 46, die B 57 sowie Teilabschnitte der L 117 und der L 364, wie Michael Baier vom Aachener Büro für Stadt- und Verkehrsplanung (BSV) bei der Sitzung des Bauausschusses erläuterte.

Das Büro war von der Stadt Hückelhoven mit der Erarbeitung des Plans beauftragt worden. INFOPlan wird regelmäßig entwickelt Maßnahmen Mit dem Lärmaktionsplan sind alle Kommunen regelmäßig verpflichtet, geeignete Maßnahmen für Stellen zu finden, an denen Lärm (in aller Regel bedingt durch den Straßenverkehr) gewisse Grenzwerte überschreitet.

Die neuen Grenzwerte des Umweltbundesamtes liegen dabei bei 60 Dezibel ganztags und 50 Dezibel nachts. Der Auftrag beinhaltet nicht nur die Feststellung der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr, er sollte auch Maßnahmen zur Reduktion des Lärms vorschlagen, wobei keine übergeordnete Behörde verpflichtet ist, diese Vorschläge auch aufzunehmen oder umzusetzen.

Im Wesentlichen könnten ein lärmarmer Fahrbahnbelag, Geschwindigkeitsreduzierungen oder passiver Schallschutz wie etwa Schallschutzfenster dazu beitragen, den Lärm an den neuralgischen Stellen um bis zu 80 Prozent zu senken.

Allerdings ist der Einfluss der Stadt Hückelhoven sehr begrenzt. Etwaige Forderungen kann die Verwaltung nicht umsetzen. Hier wie auch an anderen Stellen sind nämlich der Landesbetrieb Straßen NRW oder die Autobahn GmbH des Bundes als Entscheidungsträger zuständig.

Und ob diese Behörden sich darum scheren, wozu die EU-Umgebungslärmschutzrichtlinie die Stadt verpflichtet und wie viel Zeit sie benötigen, etwaige Änderungen zu prüfen, beraten, planen oder gar umzusetzen, kann niemand sagen.

Nach der Prüfung durch das BSV sollte vorgeschlagen werden, für die beiden Abschnitte der A 46 zwischen westlicher Stadtgrenze und der Anschlussstelle Hückelhoven-Ost zu prüfen, ob eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 120 Stundenkilometer angeordnet werden kann.

Für die Ortsdurchfahrt von Baal im Zuge der B 57 sollte geprüft werden, ob eine generelle Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 möglich ist.

Ebenfalls sollte – unabhängig einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder 30 km/h – geprüft werden, ob in den Ortseingangsbereichen bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung möglich sind.

„Hier haben Mittelinseln mit beidseitigem Versatz die beste geschwindigkeitsdämpfende Wirkung“, so Experte Michael Baier.

Im Zuge der L 117 in Ratheim, Millich und Hückelhoven zwischen L 117n und Am Landabsatz werde nach seiner Einschätzung „mit Realisierung beider Bauabschnitte der Ortsumgehung Hückelhoven-Ratheim (L 117n) zum einen die Kfz-Verkehrsbelastung deutlich geringer sein, zum anderen wird die Landesstraße dann zur Gemeindestraße abgestuft, sodass die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h möglich ist.“

Mit einer Abstufung zur Gemeindestraße sollten auch bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für den Rad- und zu Fußverkehr sowie zur Stärkung der Aufenthaltsqualität erfolgen.

Für den angrenzenden Abschnitt der Roermonder Straße und Jülicher Straße zwischen Am Landabsatz und Hilfarther Straße sollte ebenfalls geprüft werden, ob eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h angeordnet werden kann.

Dies gelte auch für die beiden Abschnitte der Gladbacher Straße, Markt und Dinstühlerstraße sowie der Hilfarther Straße und Breite Straße zwischen nördlicher Ortsgrenze von Hückelhoven und Kaphofstraße.

Mit ihrem einstimmigen Beschluss leitete die Mitglieder des Bauausschusses den Lärmaktionsplan zur endgültigen Verabschiedung an den Stadtrat weiter, der sich bei der Sitzung am 19. Juni damit befasst.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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