Mönchengladbach: Pegel reduziert für die Förderung bei der Installation von Schallschutzfenstern

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Mönchengladbach: Pegel reduziert für die Förderung bei der Installation von Schallschutzfenstern

Die Stadt Mönchengladbach hat eine gute Nachricht für alle Hauseigentümer und Mieter, die unter Lärmbelästigung leiden: Der Pegel für die Förderung bei der Installation von Schallschutzfenstern wurde reduziert. Dies bedeutet, dass die Stadt nun auch bei einer geringeren Lärmbelastung finanzielle Unterstützung für die Anschaffung und Installation von Schallschutzfenstern anbietet. Durch diese Maßnahme möchte die Stadt die Lebensqualität ihrer Bürger verbessern und die Lärmbelästigung in Wohngebieten reduzieren. Die Voraussetzungen für die Förderung werden im Detail auf der Webseite der Stadtverwaltung bekannt gegeben.

Städtisches Schallschutzfensterprogramm: Richtlinien werden angepasst

Die Stadtverwaltung plant, die Richtlinien des städtischen Schallschutzfensterprogramms zu ändern. Das Programm fördert den Einbau von schalldämmenden Fenstern und Türen, um die Lärmbelastung in Wohngebieten zu reduzieren.

Wesentliche Änderung: Reduzierung der Auslösepegel

Wesentliche Änderung: Reduzierung der Auslösepegel

Die wichtigste Änderung betrifft die sogenannten Auslösepegel, die reduziert werden sollen. Derzeit liegt der Auslösewert des Geräuschpegels bei 68 dB(A) am Tag und 70 dB(A) bei Nacht. Künftig sollen diese Werte auf 58 dB(A) am Tag und 60 dB(A) bei Nacht gesenkt werden.

Das bedeutet, dass es weniger laut sein muss, damit eine Förderung beantragt werden kann.

Ziele der Änderung

Ziele der Änderung

Die Stadtverwaltung begründet diesen Anpassungswunsch damit, dass ein größerer Adressatenkreis mit einer hohen Lärmbelastung angesprochen werden kann. Zudem sollen die insgesamt 50.000 Euro, die jährlich für die Förderung im städtischen Haushalt vorgesehen sind, noch zielgerichteter verwendet werden.

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind der Einbau von Schallschutzfenstern und -türen einschließlich ihrer Rahmen und gegebenenfalls Rollladenkästen sowie schallgedämmte Lüfter in Schlaf- und Aufenthaltsräumen. Fensterbänke, Rahmenverbreiterungen und Verblendungen werden nicht gefördert.

Die maximale Fördersumme ist abhängig von der erforderlichen Schallschutzklasse. Bei einer Schallschutzklasse 4 darf die anteilige Förderung maximal 3500 Euro pro Quadratmeter Fenster- beziehungsweise Türfläche betragen. Bei Schallschutzklasse 5 maximal 4500 Euro.

Zukunft des Programms

Die neue Richtlinie zum städtischen Schallschutzfensterprogramm soll am 1. August 2024 in Kraft treten und die bisherige ersetzen. Der Ausschuss für Umwelt und Mobilität hat bereits seine Empfehlung ausgesprochen. Der Hauptausschuss soll Ende Juni ebenfalls grünes Licht geben, bevor der Rat die entsprechende Beratungsvorlage Anfang Juli beschließt.

Martin Weiß

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