Polizeianwärter in Duisburg wegen rassistischer Äußerungen entlassen

Polizeianwärter in Duisburg wegen rassistischer Äußerungen entlassen

In Duisburg wurde ein Polizeianwärter aufgrund von rassistischen Äußerungen aus dem Dienst entlassen. Die Vorfälle, die zu dieser drastischen Maßnahme führten, ereigneten sich während einer internen Schulung. Der betroffene Beamte äußerte rassistische Bemerkungen gegenüber Kollegen, was zu Empörung und Unmut in der Polizeibehörde führte. Die Polizei Duisburg betonte, dass rassistische oder diskriminierende Äußerungen keinesfalls toleriert werden und entschied sich daher für die Entlassung des Anwärters. Diese Maßnahme unterstreicht die Null-Toleranz-Politik der Polizei gegenüber jeglicher Form von Rassismus und zeigt, dass Verstöße gegen diese Grundwerte mit Konsequenzen geahndet werden.

Polizeianwärter in Duisburg wegen rassistischer Äußerungen rechtens entlassen, Gericht bestätigt: Anwärter nicht geeignet für Polizeidienst wegen rassistischem Verhalten

Polizeianwärter in Duisburg wegen rassistischer Äußerungen rechtens entlassen, Gericht bestätigt: Anwärter nicht geeignet für Polizeidienst wegen rassistischem Verhalten

Das Polizeipräsidium Duisburg lehnte aus Sicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf eine Übernahme des Anwärters in das Beamtenverhältnis auf Probe zu Recht ab. Es bestünden erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung des Klägers für den Polizeidienst, hieß es zur Begründung. Der im Jahr 2000 geborene Kommissaranwärter wurde 2019 in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Seinen Dienst absolvierte er beim Polizeipräsidium Duisburg. Dort wurde 2022 bekannt, dass der angehende Polizist in einer Chatgruppe Bilder zustimmend kommentierte, die pornografisch und ausländerfeindlich waren. In einer anderen Chatgruppe soll er zudem selbst mehrere Bilder verbreitet haben, wie die Ausbilder später erfahren haben sollen. Die Bilder sollen ausländerfeindlich gewesen sein und Gewalt gegenüber einem behinderten Kind befürwortet haben. Die Chatgruppen bestanden demnach aus Polizeibeamten.

Petition fordert Wiedereinstellung gekündigter Polizeianwärterin Schon 1500 Unterschriften. Daraufhin teilte das Polizeipräsidium dem Kommissaranwärter mit, dass er nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werde. Dagegen klagte der Kommissaranwärter im September 2022. Das Gericht bestätigte nun mit seinem Urteil vom Dienstag die Entscheidung des Dienstherrn. Dabei verwies das Gericht auf charakterliche Mängel des Kommissaranwärters. Gerade von Polizeibeamten werde erwartet, dass sie sich zu „zentralen Bestandteilen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ bekennen, erklärte das Gericht. Dazu gehörten etwa der Schutz der Menschenwürde und das Verbot, Menschen mit Behinderungen zu benachteiligen.

NRW kämpft gegen Volksverhetzung und rechte Chats in geschlossenen Gruppen Initiative aus NRW im Bundesrat. Mit diesen Anforderungen sei das Verhalten des Kommissaranwärters nicht vereinbar, teilte das Gericht weiter mit. Mit dem Verbreiten der Bilder habe der Anwärter eine „tiefgreifende Charakterschwäche“ gezeigt, die ihn für den Polizeidienst untauglich mache. Zudem stellte das Gericht fest, dass der Kläger nach wie vor versuche, seine Äußerungen zu „bagatellisieren“. Gegen das Urteil kann Berufung beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Heike Schulze

Ich bin Heike, ein erfahrener Redakteur und der Chefredakteur der Website Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche sorge ich dafür, dass unsere Leser stets aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität erhalten. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Engagement für qualitativ hochwertige Berichterstattung spiegeln sich in jedem Artikel wider, den wir auf Hol Aktuell veröffentlichen. Es ist mir wichtig, unseren Lesern verlässliche Informationen zu liefern und sie stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up