Reformen im Cannabis-Geschäft: Grenzwerte und Verbote könnten geändert werden

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Reformen im Cannabis-Geschäft: Grenzwerte und Verbote könnten geändert werden

Die politische Debatte um die Cannabis-Reform gewinnt an Fahrt. Laut aktuellen Berichten könnten in Zukunft Grenzwerte für die THC-Konzentration in Cannabis-Produkten angepasst werden. Dies würde eine Lockerung der Verbote für den Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken bedeuten. Die mögliche Reform im Cannabis-Geschäft hat weitreichende Folgen für die pharmazeutische Industrie, die Politik und die Gesellschaft insgesamt. In diesem Artikel werden wir die möglichen Auswirkungen dieser Reform auf die Branche und die Gesellschaft analysieren.

CannabisGrenzwerte: Neuer Schwellenwert für Autofahrer

Die Bundesregierung hat im Bundestag Änderungen und Ergänzungen zum Cannabis-Gesetz vorgeschlagen. Dazu gehören ein Grenzwert für Autofahrer, ein Alkoholverbot am Steuer bei Cannabiskonsum und Regeln für Fahranfänger.

Neuer Grenzwert für Autofahrer

Neuer Grenzwert für Autofahrer

Ein wichtiger Punkt ist der neue Grenzwert für Autofahrer. Bisher reicht schon der bloße Nachweis des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) für Geldbußen oder Punkte in Flensburg. Künftig soll die Grenze bei 3,5 Nanogramm liegen. Wer dann noch Auto fährt, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot.

Der Entwurf nennt einen Rahmen bis 3000 Euro. Der Grenzwert soll nicht für Menschen gelten, die Cannabis wegen einer Krankheit verschrieben bekommen und konsumieren.

Vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol im Blut

Vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol im Blut

Ab dem Wert von 3,5 Nanogramm ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab welcher ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.

Der Grenzwert soll mit Speicheltests kontrolliert werden. Die Verkehrsbeeinträchtigung bei 3,5 Nanogramm entspricht etwa der, die jemand mit 0,2 Promille Alkohol im Blut hat.

Mischkonsum vor der Autofahrt tabu

Mischkonsum vor der Autofahrt tabu

Eingeführt werden soll außerdem ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten. Wer am Joint zieht und dazu ein Bier trinkt, sollte das Auto lieber stehen lassen.

Wird die 3,5-Nanogramm-Grenze erreicht und zusätzlich Alkohol nachgewiesen, drohen laut Gesetzentwurf in der Regel ein Bußgeld von 1000 Euro und ein Monat Fahrverbot, der Bußgeldrahmen reicht sogar bis 5000 Euro.

Cannabis-Verbot für Fahranfänger

Für Fahranfänger in der Probezeit und Führerscheinbesitzer unter 21 soll es wie schon beim Alkohol ein Cannabis-Verbot geben. Es droht neben dem Punkt in Flensburg in der Regel ein Bußgeld von 250 Euro.

Plantagen-Verbot, Weiterbildung für Suchtberater und mehr Evaluation

Um der Sorge entgegenzutreten, dass plantagenartige Anbauflächen entstehen, sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor, dass Behörden Vereinen die Genehmigung verweigern dürfen, wenn deren Anbauflächen oder Gewächshäuser in einem baulichen Verbund stehen oder dicht beieinander sind.

Zudem werden die Vorgaben für die Behörden vor Ort etwas gelockert: Statt, wie aktuell noch vorgegeben, die Anbauvereine einmal jährlich zu kontrollieren, heißt es nun, dies solle regelmäßig geschehen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird dem Entwurf zufolge künftig außerdem Weiterbildungen für Suchtpräventionsberater anbieten und die Evaluation des Cannabis-Gesetzes wird ausgeweitet.

Martin Weiß

Ich bin Martin, Autor bei Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Bei uns findest du aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel decken eine Vielzahl von Themen ab und bieten fundierte Informationen für unsere Leser. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Streben nach Genauigkeit bemühe ich mich, relevante und gut recherchierte Inhalte zu liefern. Folge mir für die neuesten Entwicklungen aus aller Welt!

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