Remscheid: Haftstrafe für Cannabis-Händler.

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Remscheid: Haftstrafe für Cannabis-Händler.

In der Stadt Remscheid hat ein bedeutender Prozess um den Handel mit Cannabis seinen Abschluss gefunden. Ein 27-jähriger Mann wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, weil er große Mengen von Cannabisprodukten verkauft hat. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft handelte es sich um eine große Menge an Cannabis, die im Wert von etwa 100.000 Euro lag. Der Angeklagte hatte die Drogen über das Internet verkauft und damit gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen. Die Verurteilung ist ein wichtiger Schritt gegen den Drogenhandel in der Region.

Rückschlag für Cannabis-Dealer: Angeklagter erhält 16 Monate auf Bewährung

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) stellt die Justiz vor Herausforderungen: Was früher strafbar war, ist es jetzt nicht mehr. Der Handel mit Marihuana konnte einen Angeklagten auch schon mal für Jahre in den Knast bringen. Teils tut er das noch immer, und dennoch muss vieles bei Gericht neu gedacht und anders beurteilt werden.

Im Prozess um zwei Angeklagte, die im November 2023 bei einer Razzia auf einer illegalen Cannabis-Plantage am Güldenwerther Hof angetroffen worden waren, hatten deren Anwältinnen erstmal andere Sorgen. Der Prozesstermin sei zu kurzfristig angesetzt worden, sie hätten mit ihren Mandanten noch nicht sprechen können über das, was das Cannabisgesetz für ihre Mandanten möglicherweise bedeutet. Nun muss erstmal miteinander geredet werden, in zwei Wochen sollen die beiden Männer dann erneut auf der Anklagebank sitzen.

Ein Angeklagter erhält 16 Monate auf Bewährung

Ein Angeklagter erhält 16 Monate auf Bewährung

Dort sitzengeblieben war ein dritter Angeklagter, den die Ermittler mit der Plantage am Güldenwerther Hof in Verbindung gebracht hatten. Die Staatsanwaltschaft war sich bis zum Prozessauftakt sicher: Der 33-Jährige hat dort vier Kilo Marihuana in Empfang genommen, um damit einen schwunghaften Handel zu treiben. Die soll der Mann in einer Aldi-Tüte aus dem Haus getragen haben. Was wirklich in der Tüte war, weiß niemand. Die vier Kilo sind eine Schätzung – aufgestellt durch Ermittler, die vermutlich geschaut haben, was so reinpassen würde in eine solche Plastiktüte.

Das man bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des Angeklagten nur 430 Gramm gefunden hatte, legte den Verdacht nahe, dass er den Rest längst unter die Leute gebracht haben könnte. Dem wollte sich das Gericht nicht anschließen, die vier Kilo waren daher schnell vom Tisch. Am Ende ging es um besagte 430 Gramm und darum, was das mit Blick auf das Cannabisgesetz bedeutet.

Denn dass, so der Staatsanwalt, sei noch Neuland. Bevor die Kammer zum Urteil kam, mussten in der Beweisaufnahme noch ein paar Dinge geklärt werden. Was der Angeklagte gemacht hatte, bevor er dabei beobachtet wurde, wie er mit der Plastiktüte das Haus verlassen hatte, beantwortete er selbst so: Er sei Elektriker und war darum gebeten worden, dort Sicherungen einzubauen. Die Plantage habe er nicht gesehen, als Lohn habe man ihm 500 Gramm Cannabis überlassen. Er habe dann mehr schlecht als recht versucht, die Drogen unter die Leute zu bringen.

Zu leugnen war das nicht, im Keller seiner Wohnung hatte man eine Feinwaage und Plastiktütchen gefunden. Von verkaufen wollte der Verteidiger nichts hören, lieber sei ihm die Formulierung abgeben. So oder so, die 70 Gramm waren weg, 430 Gramm waren noch da und dazu waren die Ermittler im Schlafzimmerschrank des Mannes noch auf eine verdächtige Notiz gestoßen: 4 Kilogramm = 3,6 = 14000, was immer das auch heißen mag.

Dazu noch 5000 Euro in einer grauen Socke in der Kommode, 3000 Euro in der Geldbörse der Ehefrau und 1000 Euro in einer Tasche, von der der Angeklagte behauptet, die gehöre seinen 5 Jahre und 17 Monate alten Kindern. Die 5000 Euro aus der Socke stamme aus der Schwarzarbeit als Elektriker, das Geld der Kinder sei ein Geschenk von Verwandten.

Am Ende darf man die 16 Monate auf Bewährung, die das Gericht gegen ihn verhängte, wohl als milde Strafe ansehen.

Weiter geht's in zwei Wochen

In zwei Wochen geht's dann weiter mit den beiden Angeklagten, die gegärtnert haben sollen auf der Plantage am Güldenwerther Hof. Dann geht es um 1800 Cannabispflanzen mit einem Gesamtgewicht von 77 Kilo, die das THW nach der Razzia bei der Müllverbrennung abgeliefert hatte.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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