Terroristin aus Detmold wegen IS-Tätigkeit verurteilt - Oberlandesgericht Düsseldorf gibt Urteil

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Terroristin aus Detmold wegen IS-Tätigkeit verurteilt - Oberlandesgericht Düsseldorf gibt Urteil

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein wichtiges Urteil in einem bedeutenden Verfahren gefällt. Eine 32-jährige Frau aus Detmold wurde wegen ihrer IS-Tätigkeit verurteilt. Die Frau war Mitglied der terroristischen Organisation Islamischer Staat (IS) und hat sich aktiv an Kriegsverbrechen beteiligt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte sich in Syrien und im Irak an Kämpfen beteiligt hatte und für die IS-Führung nachrichtendienstliche Aufgaben übernommen hatte. Die Strafe für die Frau aus Detmold fiel entsprechend hoch aus.

Urteil im Prozess gegen Deutsch-Russin: Strafe gilt als vollständig verbüßt

Urteil im Prozess gegen Deutsch-Russin: Strafe gilt als vollständig verbüßt

Das Gericht hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass die Strafe für die Deutsch-Russin, die ihre beiden kleinen Kinder nach Syrien mitgenommen hatte, als bereits vollständig verbüßt gilt. Die Frau war wegen Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflichten verurteilt worden.

Untersuchungshaft im Irak angerechnet: Die Frau war im Irak inhaftiert gewesen, weshalb die Strafe als bereits vollständig verbüßt gilt.

Sie wohnt mittlerweile in Österreich. Die Deutsch-Russin war auch wegen Mitgliedschaft im Islamischen Staat (IS) und wegen Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflichten angeklagt.

Verlust der Söhne als Strafmilderung: Die Frau hatte ihre beiden kleinen Söhne aus Detmold nach Syrien mitgenommen, wo sie bei einem Luftangriff verschüttet wurden und als verschollen gelten. Das Gericht wertete den Verlust ihrer Söhne als erheblich strafmildernd.

Die Frau hatte sich geständig gezeigt und gab an, dass sie nicht gewusst habe, was im Islamischen Staat passiere, und dass sie nur widerwillig ihrem Mann gefolgt sei. Ihr Mann war bei einem Kampfeinsatz im Oktober 2015 getötet worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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