Tipps zum Schutz vor Betrugsmaschen mit falschen Gewinnversprechen

Tipps zum Schutz vor Betrugsmaschen mit falschen Gewinnversprechen

In der heutigen Zeit ist es von großer Bedeutung, sich vor Betrugsmaschen mit falschen Gewinnversprechen zu schützen. Immer häufiger werden Menschen Opfer von kriminellen Machenschaften, die darauf abzielen, sie um ihr Geld zu bringen. Es ist daher ratsam, wachsam zu sein und vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Ein wichtiger Schritt ist es, misstrauisch zu sein, wenn einem plötzlich ein Gewinn versprochen wird, ohne dass man an einem Gewinnspiel teilgenommen hat. Zudem sollte man persönliche Daten und Zahlungsinformationen niemals an unbekannte Personen weitergeben. Es ist empfehlenswert, sich über aktuelle Betrugsmaschen zu informieren und im Zweifelsfall Behörden oder Verbraucherschutzorganisationen zu kontaktieren.

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Polizei warnt vor Betrugsmaschen: Vorsicht bei falschen Gewinnversprechen per E-Mail und SMS

„Mein Name ist Harald Baumann, ich bin Euro-Jackpot-Gewinner und suche nun Unternehmen wie Ihres, an denen ich mich mit 500.000 Euro beteiligen kann.“ So oder so ähnlich lauten die Nachrichten mit Gewinnversprechen, vor denen die Polizei immer wieder warnt. Manchmal kommen sie per E-Mail, oft über SMS: „Sie haben gewonnen!“ steht darin, in Verbindung mit der Bitte um Kontaktaufnahme oder weiterführenden Links.

Die Methode wird abgewandelt, eine Forderung aber immer ähnlich: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel „Gebühren“ zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.

Anstieg betrügerischer Gewinnofferten: Polizei gibt Tipps zum Schutz vor Betrugsversuchen

Anstieg betrügerischer Gewinnofferten: Polizei gibt Tipps zum Schutz vor Betrugsversuchen

Trotz Aufklärungskampagnen der Polizeibehörden gibt es immer wieder Menschen, die auf die Betrüger reinfallen, in Einzelfällen entstehen so Schadenssummen im fünfstelligen Bereich, wie die Polizei mitteilt. Seit dem Jahr 2010 sind die Strafanzeigen wegen betrügerischer Gewinnofferten bundesweit kontinuierlich gestiegen.

Da die Fälle nicht in der Kriminalstatistik durch entsprechende Merkmale erfasst werden, lassen sich aber für Nordrhein-Westfalen keine validen Zahlen generieren, wie eine Sprecherin des NRW-Landeskriminalamtes (LKA) auf Anfrage mitteilt. „Die Betrugsform mit Geldversprechen ist beim Landeskriminalamt NRW aber schon seit langer Zeit bekannt“, sagt sie.

Auch wenn derzeit keine Erkenntnisse über eine auffällige Zu- oder Abnahme der Masche vorliegen, ist nach Angaben der Sprecherin davon auszugehen, dass eine Vielzahl solcher Betrugsversuche der Polizei nicht bekannt werden, etwa weil Geschädigte auf eine Anzeige verzichten, oft aus Scham. Es dürfte also eine hohe Dunkelziffer geben.

Die Polizei gibt folgende Hinweise:

Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben.

Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900., 0180., 0137.).

Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.

Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.

Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.

Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.

Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet.

Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.

Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.

Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen. Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen.

Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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