Türöffnung im Höcke-Prozess: Staatsanwaltschaft gibt Rechtsmittel auf
Im Höcke-Prozess gibt es eine überraschende Wendung: Die Staatsanwaltschaft hat entschieden, ein Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Damit setzt sich der Prozess um den ehemaligen AfD-Politiker Björn Höcke fort. Der Rechtsextremismus-Vorwurf gegen Höcke war Anlass für den Prozess, der nun in eine neue Runde geht. Die Frage nach der Verantwortung für die Volksverhetzung bleibt weiterhin unbeantwortet. Wir werden den Prozess weiterverfolgen und über alle Entwicklungen berichten.
Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel im Höcke-Prozess
Die Staatsanwaltschaft Halle verzichtet auf Rechtsmittel gegen das am vergangenen Dienstag verkündete Urteil gegen den AfD-Politiker Björn Höcke.
Mögliche Rechtsmittel seien zwar geprüft worden, die verhängte Strafe sei jedoch nicht unvertretbar, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Dennis Cernota, am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Höcke war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er nach Ansicht des Gerichts wissentlich in einer Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hatte. Er hatte die Vorwürfe gegen sich vor Gericht bis zuletzt zurückgewiesen.
„Deutschlands schlechtester Geschichtslehrer aller Zeiten“ - so titelte einmal eine US-Show über Björn Höcke.
Im Schuldspruch sei das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft weitestgehend gefolgt, sagte Cernota. Die Staatsanwaltschaft sei damit zufrieden. Vor Urteilsverkündung hatte sie eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe über 10.000 Euro für Höcke gefordert.
Das Gericht hatte den Politiker zu 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Diese Strafe liege nach Ansicht der Staatsanwaltschaft im Rahmen des Ermessensspielraums, den der Bundesgerichtshof den Tatrichtern bei Urteilsfindung zubilligt, sagte Cernota.
Höckes drei Anwälte haben dagegen jeweils Revision gegen das Urteil eingelegt. Das Urteil gegen den 52 Jahre alten Thüringer AfD-Chef wird durch das Einlegen von Rechtsmitteln zunächst nicht rechtskräftig.
Nun geht der Fall an den Bundesgerichtshof. Dieser prüft das Urteil auf Gesetzesverletzungen - es werden also nicht noch einmal Beweise erhoben.
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