Das Urteil gegen den ehemaligen Pfarrer aus Hückelhoven ist rechtskräftig. Nach einem langwierigen Prozess hat das Gericht die Entscheidung getroffen, die strafrechtliche Verantwortung des ehemaligen Geistlichen zu bestätigen. Der Fall sorgte in der Gemeinde für großes Aufsehen und Unruhe. Pfarrer wird nun mit den Konsequenzen seines Handelns konfrontiert und muss die gerechte Strafe akzeptieren. Die Gerechtigkeit hat gesiegt und die Opfer erhalten somit Gerechtigkeit. Dieses Urteil sendet auch ein wichtiges Signal an die Öffentlichkeit über den Schutz von Kindern und die Verantwortung der Institutionen, solche Fälle angemessen zu behandeln. Es ist ein Schritt in Richtung einer transparenten und gerechten Gesellschaft, in der Missbrauch und Missstände nicht toleriert werden.
Ehemaliger Pfarrer aus Hückelhoven verliert Berufung - Urteil rechtskräftig
Im vergangenen Jahr im August ist der Prozess gegen den ehemaligen Pfarrer Georg K. vor dem Amtsgericht Mönchengladbach zu Ende gegangen. Der ehemalige Geistliche, der unter anderem in Hückelhoven tätig war, wurde wegen Untreue in 145 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ein Geldbetrag in Höhe von rund 100.000 Euro als Wertersatz wurde eingezogen. Nun ist das Urteil rechtskräftig.
Laut Urteilsbegründung aus dem vergangenen Sommer hat der Mann im Zeitraum zwischen März und Dezember 2017 ein Kollektenkonto der Gemeinde Hückelhoven zu einer Vielzahl von Überweisungen ins Ausland genutzt, die „keinen Kirchen- sondern eigenen Zwecken“ dienten. Insgesamt habe der Mann über 100.000 Euro auf ausländische Konten transferiert. Nachdem im Januar 2018 bei einer Revision Unregelmäßigkeiten auf den Gemeindekonten aufgefallen waren, wurde der Pfarrer im Frühjahr 2018 suspendiert. Das Bistum Aachen erstattete Strafanzeige.
Das Urteil war das Ergebnis einer Verständigung zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Ein Verteidiger des Angeklagten legte Revision ein, doch das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese einstimmig als unbegründet verworfen, da das Urteil des Amtsgerichts rechtsfehlerfrei ergangen ist.
Dies ist nicht das erste Gerichtsurteil gegen Georg K Bereits im Dezember 2016 wurde er vom Amtsgericht Erkelenz zu einer Geldstrafe wegen „leichtfertiger Geldwäsche“ verurteilt. Und der Prozess hätte bereits früher beginnen sollen, doch der ehemalige Geistliche wurde 2020 in Belgien verhaftet, nachdem fast drei Kilogramm Heroin in seinem Gepäck gefunden wurden. Ein belgisches Gericht verurteilte ihn zu einer dreijährigen Haftstrafe wegen bandenmäßigen Heroinhandels.
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