Vodafone hat kürzlich Preiserhöhungen angekündigt, die bei vielen Kunden für Unmut sorgen. Die Erhöhung betrifft verschiedene Tarife und Dienstleistungen des Telekommunikationsunternehmens. Angesichts dieser Maßnahme haben unzufriedene Kunden nun die Möglichkeit, sich einer Sammelklage anzuschließen. Diese Klage richtet sich gegen die Preiserhöhungen und soll die Interessen der betroffenen Verbraucher vertreten. Betroffene Kunden können sich ab sofort an der Sammelklage beteiligen und ihre Rechte wahren. Vodafone steht somit vor einer Herausforderung, die Kundenzufriedenheit zu bewahren und gerechte Lösungen für die betroffenen Verbraucher zu finden.
Vodafone: Kunden können sich jetzt für Sammelklage gegen Preiserhöhungen eintragen
Eine Sammelklage gegen Preiserhöhungen bei Vodafone kommt voran. Das Bundesamt für Justiz machte das Verfahren am Dienstag öffentlich bekannt, Betroffene können sich nun auf der Webseite der Behörde in das dazugehörige Klageregister eintragen. Damit nehmen sie an der im vergangenen Herbst eingereichten Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) teil. Das Verfahren am Oberlandesgericht (OLG) Hamm ist einer der ersten Fälle, der sich auf ein neues Bundesgesetz bezieht und ein schärferes Schwert für Verbraucher ist. Am Ende des Rechtsstreits könnten Vodafone-Kunden direkt Geld zurückbekommen, ohne noch einmal selbst vor Gericht ziehen zu müssen.
Vodafone: Gericht prüft Sammelklage gegen Preiserhöhungen im Festnetz
Vodafone hatte 2023 seine Festnetz-Preise um fünf Euro angehoben. Es ging um Internet über Fernsehkabel und Telefonleitungen (VDSL), nicht um Internet über Glasfaser (FTTH) und auch nicht um Mobilfunk-Tarife. Insgesamt waren rund zehn Millionen Kunden betroffen. Das Unternehmen begründete die Anhebung mit höheren Kosten etwa für Energie und für Materialien. Es verwies darauf, dass zuvor bereits der Großteil der deutschen Firmen inflationsbedingt Preise erhöht hatte.
Sammelklage gegen Vodafone – OLG prüft Zuständigkeit
Entscheidung Anfang 2024: Aus Sicht der Verbraucherschützer hätte die Düsseldorfer Internetfirma die Preise für laufende Vertragsverhältnisse aber nicht einseitig – also ohne Nachverhandlungen mit den Kunden – erhöhen dürfen. Nach Lesart der Verbraucherzentrale sind die Preiserhöhungen unwirksam. Vodafone sieht es anders: Ein Firmensprecher sagte am Dienstag, dass seine Firma die rechtlichen Voraussetzungen für die Preisänderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommen hatte. Dienstleister setzen höhere Preise üblicherweise über neue Vertragsabschlüsse durch, also über Neukunden. Auch bei Bestandskunden drehen Firmen bisweilen mal an der Preisschraube, was aber Verbraucherschützer mit Argusaugen verfolgen. Dem Verfahren gegen Vodafone wird eine gewisse Signalwirkung an die Wirtschaft beigemessen.
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