Warum will der Eigentümerverband die Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht bringen?

Warum will der Eigentümerverband die Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht bringen?
Der Eigentümerverband plant, die Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen, um die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme zu prüfen. Die Mietpreisbremse, die in einigen deutschen Städten gilt, begrenzt die Steigerung der Mieten bei Neuvermietungen. Der Verband argumentiert, dass die Mietpreisbremse in Grundrechte eingreift und die Eigentumsfreiheit beschränkt. Diese rechtliche Auseinandersetzung könnte weitreichende Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt haben und das Mietrecht in Deutschland grundlegend verändern.

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Eigentümerverband plant Klage: Mietpreisbremse vor Bundesverfassungsgericht bringen

Das kündigte Verbandspräsident Kai Warnecke in der „Bild“-Zeitung (Donnerstag) an. „Das Bundesverfassungsgericht hat schon die erste Mietpreisbremse nur akzeptiert, weil sie auf fünf Jahre befristet war. Mit der zweiten Verlängerung läuft die Ampel-Regierung sehenden Auges in den Verfassungsbruch“, sagte Warnecke. „Deswegen wird Haus und Grund Deutschland die erneute Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht bringen.“

Verlängerung der Mietpreisbremse: Haus und Grund Deutschland fordert Verfassungsprüfung

Verlängerung der Mietpreisbremse: Haus und Grund Deutschland fordert Verfassungsprüfung

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) reagierte gelassen auf die Ankündigung von Haus und Grund. Sie gehe davon aus, dass das Justizministerium die Verlängerung „hinreichend gründlich“ geprüft habe, sagte sie am Donnerstag im rbb24 Inforadio. Die Ampel-Koalition hatte sich darauf verständigt, die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten über 2025 hinaus bis 2029 zu verlängern. Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Karlsruher Richter hatten 2019 geurteilt, dass die Mietpreisbremse für besonders begehrte Wohngegenden verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei.

Warnecke kritisierte in der „Bild“, die Mietpreisbremse habe die Wohnungsnot massiv verschärft. „Seit Einführung der Mietpreisbremse nimmt die Zahl der fehlenden Wohnungen zu. Es wird deutlich, dass die Mietpreisbremse vor allem zum Schaden der Mieterinnen und Mieter ist, die eine bezahlbare Wohnung suchen“, sagte der Verbandschef.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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