Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland arbeite?

Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland arbeite? Diese Frage ist von großer Bedeutung für all jene, die den Schritt wagen, im Ausland zu arbeiten. Es gibt viele wichtige Aspekte zu berücksichtigen, angefangen bei den Visabestimmungen bis hin zu den steuerlichen Konsequenzen. Es ist entscheidend, sich über die Arbeitsgesetze des jeweiligen Landes zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Zudem sollten Krankenversicherung, Rentenansprüche und Sozialversicherung nicht außer Acht gelassen werden. Ein umfassender Einblick in die kulturellen Gepflogenheiten und die Arbeitskultur des Ziellandes ist ebenfalls unerlässlich. Nur so kann eine erfolgreiche und reibungslose Arbeitszeit im Ausland gewährleistet werden.

Workation: Die Verbindung von Arbeit und Urlaub im Ausland

Nach der letzten E-Mail den Laptop zuklappen und sich an den Strand legen oder im Feierabend das Bergpanorama genießen. Das verspricht die sogenannte Workation, die Verbindung von Arbeit (englisch: Work) und Urlaub (englisch: Vacation). Was im ersten Moment wie ein Gegensatz wirkt, ist gerade bei jüngeren Beschäftigten immer beliebter. Das mobile Arbeiten aus dem Ausland ist aber nicht ohne Weiteres möglich.

Arbeiten im Ausland: Was man über das Arbeitsmodell wissen sollte

Bei einer Workation verlagern Beschäftigte ihren Arbeitsplatz an einen Urlaubsort, häufig ins Ausland. Das funktioniert allerdings nur bei Berufen, die grundsätzlich ortsungebunden sind. Befürworter des Angebots erhoffen sich vom Arbeiten am Urlaubsort einen Tapetenwechsel und den Ausbruch aus Routinen, der neue Motivation bringen soll. Auch können sie so Aufenthalte vor Ort nach einem Urlaub verlängern, ohne weitere Urlaubstage aufzuwenden.

Workation-Trend: Arbeitgeber bieten mobile Auslandsarbeit als attraktiven Benefit

Für Arbeitgeber ist das Angebot von mobiler Auslandsarbeit inzwischen auch ein Attraktivitätsfaktor im umkämpften Arbeitsmarkt. „Workation-Angebote sind da ein wertvoller Benefit, der auch gefordert wird“, sagt Ingmar Eschli, der die Plattform Workation.de betreibt und unter anderem bei Auslandsaufenthalten berät. Für 42 Prozent der 18- bis 34-Jährigen ist die Möglichkeit einer Workation ein wichtiges Kriterium bei der Wahl des Arbeitgebers, lautet das Ergebnis einer Yougov-Studie.

Was bei Arbeitsunfällen im EU-Ausland gilt

Wer mit einer Workation liebäugelt, sollte vorher einen genauen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen. Denn einen Anspruch auf Workation gibt es nicht, ob Arbeiten aus dem Ausland möglich ist, ist in der Regel vertraglich festgehalten. Inzwischen verfügen zahlreiche Unternehmen auch über entsprechende Betriebsvereinbarungen oder Regelungen, die den Umgang damit näher regeln. Arbeitgeber seien „gut beraten, wenn sie einheitlich festlegen, unter welchen Voraussetzungen Workation möglich ist“, so Daniela Rindone, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht bei der Anwaltskanzlei CMS.

Mehr Unternehmen ermöglichen Workation-Angebote

Inzwischen bieten zahlreiche Unternehmen wie Henkel, SAP und Siemens (30 Tage pro Jahr), Vodafone (20 Tage) oder Bosch (54 Tage) Workation an. Auch bei der Jobplattform Stepstone ist die gestiegene Nachfrage bemerkbar. Welche rechtlichen Vorschriften gibt es? Eine Workation hat zahlreiche rechtliche Folgen.

Was sind geeignete Ziele?

Workation-Ziele unterscheiden sich Eschli zufolge nicht groß von klassischen Urlaubszielen. Hoch im Kurs stünden Spanien und Portugal, aber auch Deutschland. Der Vorteil: Für Workation an der Ostsee oder im Allgäu sind rechtliche Regelungen unkomplizierter. Eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber kann aber weiter nötig sein, betont Rindone. Das Reiseunternehmen Tui gibt in seinem diesjährigen „Workation-Index“, in dem unter anderem eine gute Internetverbindung, Sonnenstunden und monatliche Kosten berücksichtigt werden, Portugal, Dänemark und Malta als Top-Ziele an.

Martin Weiß

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