Deutsche Bundesregierung verabschiedet Gesetz zum Schutz von Kindern bei Auslandsreisen
Die Bundesregierung hat ein wichtigen Schritt zur Verbesserung des Schutzes von Kindern bei Auslandsreisen getan. Durch das neue Gesetz zum Schutz von Kindern bei Auslandsreisen soll die Sicherheit von Minderjährigen bei Reisen ins Ausland gewährleistet werden. Das Gesetz zielt darauf ab, die Organisierten Kriminalität bei der Kindesentführung zu bekämpfen und die Rückführung von entführten Kindern zu erleichtern. Durch diese Maßnahmen soll das Wohl von Kindern besser geschützt werden.
Festlegung von Kinderschutz in Auslandsreisen
Deutsche Regierung setzt sich für Schutz von Kindern bei Auslandsreisen ein
Neue Regeln gegen Kinderehen
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Auslandsreisen beschlossen. Demnach sollen Ehen, bei denen mindestens eine der beiden Beteiligten bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, unwirksam sein, wie das Bundesjustizministerium am Mittwoch mitteilte. Dies soll auch für im Ausland geschlossene Ehen gelten.
„Eheschließungen von Minderjährigen widersprechen unserer liberalen Werteordnung“, betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Das deutsche Recht werde dies auch künftig klar zum Ausdruck bringen. „Wir halten am Verbot von Minderjährigenehen in Deutschland fest.“
Neue Regelungen für Unterhaltsansprüche
Neu ist, dass diejenigen Ehepartner, die bei der Eheschließung unter 16 Jahren alt waren, künftig Unterhaltsansprüche gegen den Partner oder die Partnerin geltend machen können. Selbst zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet werden sollen sie hingegen nicht.
Außerdem soll die Ehe künftig nach Eintritt der Volljährigkeit beider Ehepartner durch eine erneute Eheschließung wirksam gemacht werden können.
Hintergrund
Die Änderungen waren notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr entschieden hatte, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen aus dem Jahr 2017 nicht grundgesetzkonform sei. Die Richter monierten unter anderem die beiden Punkte, die nun geändert werden sollen.
Über die Neuregelung muss nun der Bundestag entscheiden. Die Änderungen müssen bis Ende Juni 2024 umgesetzt werden.
Quelle: Bundesjustizministerium
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