- So sollen die Regeln für Autofahrer im neuen Cannabis-Gesetz geändert werden
- Neue Regeln für Autofahrer im neuen Cannabis-Gesetz
- Neuer Grenzwert für Autofahrer: 3,5 Nanogramm THC im Blut
- Cannabis-Konsum am Steuer: Neues Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten
- Plantagen-Verbot, Weiterbildung für Suchtberater und mehr Evaluation
So sollen die Regeln für Autofahrer im neuen Cannabis-Gesetz geändert werden
Die novelle Cannabis-Gesetzgebung bringt erhebliche Änderungen für die deutsche Verkehrspolitik mit sich. Im Fokus stehen die Regelungen für Autofahrer, die nach dem Konsum von Cannabis am Steuer sitzen. Laut dem neuen Entwurf soll es künftig strengere Regeln für die Fahrt unter Cannabiseinfluss geben. Die Bundesregierung plant, die bestehenden Gesetze zu überarbeiten, um die Road Safety zu erhöhen. Die geplanten Änderungen sollen dazu beitragen, die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren, die durch die Wirkung von Cannabis verursacht werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche neuen Regeln Autofahrer in Zukunft beachten müssen.
Neue Regeln für Autofahrer im neuen Cannabis-Gesetz
Ein halbes Jahr nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene bringt die Ampel nun im Bundestag wie zugesagt noch nachträgliche Änderungen und Ergänzungen auf den Weg. Dazu gehören ein Grenzwert für Autofahrer, ein Alkoholverbot am Steuer bei Cannabiskonsum, Regeln für Fahranfänger und neue Bestimmungen für die ab Juli möglichen Anbauvereine.
Neuer Grenzwert für Autofahrer: 3,5 Nanogramm THC im Blut
Ähnlich der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol soll auch bei Cannabis ein Grenzwert eingeführt werden. Bisher reicht schon der bloße Nachweis des Wirkstoffes für Geldbußen oder Punkte in Flensburg, etabliert hatte sich in der Rechtsprechung ein niedriger Wert von 1 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC – der berauschende Cannabiswirkstoff) je Milliliter Blut. Künftig soll die Grenze bei 3,5 Nanogramm liegen.
Wer dann noch Auto fährt, der riskiert laut der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderung des Bußgeldkatalogs in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Die Bußgelder können aber auch noch höher ausfallen. Der Entwurf nennt einen Rahmen bis 3000 Euro.
Cannabis-Konsum am Steuer: Neues Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten
Eingeführt werden soll außerdem ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten. Wer am Joint zieht und dazu ein Bier trinkt, sollte das Auto lieber stehen lassen. Wird die 3,5-Nanogramm-Grenze erreicht und zusätzlich Alkohol nachgewiesen, drohen laut Gesetzentwurf in der Regel ein Bußgeld von 1000 Euro und ein Monat Fahrverbot, der Bußgeldrahmen reicht sogar bis 5000 Euro.
Dadurch solle der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol Rechnung getragen werden. Für Fahranfänger in der Probezeit und Führerscheinbesitzer unter 21 soll es wie schon beim Alkohol ein Cannabis-Verbot geben. Es droht neben dem Punkt in Flensburg in der Regel ein Bußgeld von 250 Euro.
Plantagen-Verbot, Weiterbildung für Suchtberater und mehr Evaluation
Um der Sorge entgegenzutreten, dass plantagenartige Anbauflächen entstehen, sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor, dass Behörden Vereinen die Genehmigung verweigern dürfen, wenn deren Anbauflächen oder Gewächshäuser in einem baulichen Verbund stehen oder dicht beieinander sind. Zudem werden die Vorgaben für die Behörden vor Ort etwas gelockert: Statt, wie aktuell noch vorgegeben, die Anbauvereine einmal jährlich zu kontrollieren, heißt es nun, dies solle regelmäßig geschehen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird dem Entwurf zufolge künftig außerdem Weiterbildungen für Suchtpräventionsberater anbieten und die Evaluation des Cannabis-Gesetzes wird ausgeweitet. So soll das umstrittene Gesetz von unabhängigen Dritten nicht nur daraufhin untersucht werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz und das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen auswirkt, sondern auch daraufhin, ob die festgelegten Mengen für den privaten Cannabis-Besitz und die Weitergabemengen der Anbauvereine die richtige Größenordnung haben.
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