Neuss: Finanzausschuss präsentiert drei Optionen zur Grundsteuerreform

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Neuss: Finanzausschuss präsentiert drei Optionen zur Grundsteuerreform

Im Rahmen der anstehenden Grundsteuerreform hat der Finanzausschuss der Stadt Neuss drei verschiedene Optionen vorgestellt, die zur Diskussion stehen. Ziel ist es, die Grundsteuer in Neuss zu reformieren und sie an die aktuellen Bedürfnisse der Stadt anzupassen. Die drei Optionen, die der Finanzausschuss präsentiert hat, unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung und haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Bürger der Stadt. In den kommenden Wochen werden die Optionen genauer unter die Lupe genommen und diskutiert, um die beste Lösung für Neuss zu finden.

Finanzausschuss in Neuss: Drei Optionen für die Grundsteuerreform präsentiert

Die Stadt Neuss nimmt jährlich 36,1 Millionen Euro aus der Grundsteuer B ein, wie im Haushaltsplan und in der mittelfristigen Finanzplanung festgelegt. Die Grundsteuerreform, die das Bundesverfassungsgericht 2018 mit einem Urteil gefordert hat, soll aufkommensneutral erfolgen. Doch die Frage, wie hoch Immobilienbesitzer im Einzelnen belastet werden, wenn die vom Gericht beanstandeten Einheitswerte in der Berechnung ab dem kommenden Jahr durch auf die Liegenschaft bezogene Grundsteuerwerte ersetzt werden, bleibt offen.

Schwierige Entscheidungen und Ärger bahnen sich an

Schwierige Entscheidungen und Ärger bahnen sich an

Die Mitglieder des Finanzausschusses wurden am Donnerstagabend auf schwierige Entscheidungen und Ärger vorbereitet. Vorsorglich, wie Kämmerer Frank Gensler betont. 91 Prozent der 50.135 Objekte in Neuss, für die Grundsteuer zu zahlen ist, hat das Finanzamt nach Kenntnis der Stadt schon bewertet. Der tatsächliche Grundstückswert wurde festgesetzt – und der ist bei Wohngrundstücken höher als bei Gewerbegrundstücken.

Mehrbelastung des Faktors Wohnen

Die Befürchtung ist, dass durch die zu erwartende Verschiebung bei der Grundsteuer plus einer möglichen Erhöhung des Hebesatzes Wohneigentümer mehr belastet werden – aber auch Mieter. Denn die Grundsteuer wird über die Betriebskosten auf sie umgelegt. Bernd Kahlbau (FDP) kritisiert dies als Mehrbelastung des Faktors Wohnen und sieht darin einen Widerspruch zum Grundsatz der Steuergerechtigkeit, die das Wohnen in Neuss erheblich verteuern würde.

Zwei Optionen für die Politik

Die Verwaltung hat auf dieser Basis eine Modellrechnung angestellt, bei der die Messbeträge mit dem aktuellen Hebesatz von 495 Punkten multipliziert wurden. Daraus ergeben sich für die Politik zunächst zwei Optionen: Entweder wird der Hebesatz unangetastet und die Mindereinnahme akzeptiert, oder der Hebesatz wird erhöht. Statt 495 Punkten müssten 595 Punkte her.

Ein Beispiel

Die Grundsteuer für ein Objekt auf der Furth mit 600 Quadratmetern Fläche und einem Häuschen aus den 1960er Jahren steigt von 409 auf 614 Euro.

Ein dritter Weg

Ein Gesetzentwurf liegt vor, mit dem das Land den Kommunen die Möglichkeit eröffnen will, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- beziehungsweise Nichtwohngrundstücke festzusetzen. Doch dagegen opponieren die kommunalen Spitzenverbände, deren Protest sich die acht Kommunen im Rhein-Kreis mit einem gemeinsamen Schreiben angeschlossen haben.

Sie argumentieren mit rechtlichen Bedenken und werfen dem Land vor, die Verantwortung für Belastungsverschiebungen allein den Kommunen aufzubürden – und damit den Ärger. Kämmerer Frank Gensler sagt: Ich fürchte, dass der Politik unangenehme Entscheidungen vorstehen.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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