- Rheinkirmes 2024 in Düsseldorf: Sperrungen und Zufahrtswege - Tipps für Anwohner
- Rheinkirmes in Düsseldorf: Sperrungen und Zufahrtswege - Tipps für Anwohner
- Zufahrten zu den Wohngebieten
- Kontrollen an den Zufahrten
- Anwohner-Durchfahrtberechtigung
- Firmen-, Mitarbeiter- und Kundenfahrzeuge
- Ausgabe der Durchfahrtberechtigungsscheine
- Weitere Infos
Rheinkirmes 2024 in Düsseldorf: Sperrungen und Zufahrtswege - Tipps für Anwohner
Die Rheinkirmes 2024 in Düsseldorf steht vor der Tür! Vom 12. Juli bis 21. Juli 2024 wird die größte Kirmes am Rhein wieder zahlreiche Besucher in die Landeshauptstadt ziehen. Doch bevor die Feierlichkeiten beginnen, sollten sich Anwohner und Besucher über die erforderlichen Sperrungen und Zufahrtswege informieren. In diesem Artikel finden Sie wertvolle Tipps, um sich auf die Rheinkirmes vorzubereiten und den Besuch so angenehm wie möglich zu gestalten.
Rheinkirmes in Düsseldorf: Sperrungen und Zufahrtswege - Tipps für Anwohner
Die Rheinkirmes 2024 in Düsseldorf findet vom 12. Juli bis 21. Juli statt. Um die Einschränkungen für den Autoverkehr und Anwohner der umliegenden Wohngebiete möglichst gering zu halten, hat die Stadt Düsseldorf ein weiter optimiertes Verkehrskonzept entwickelt.
Zufahrten zu den Wohngebieten
Folgende Zufahrten sind für die betroffenen Wohngebiete erreichbar:
- Niederkasseler Kirchweg/Lütticher Straße
- Niederkasseler Straße/An der Apfelweide
- San-Remo-Straße/Kaiser-Friedrich-Ring
- Oberkasseler Straße/Düsseldorfer Straße
- Dominikanerstraße/Luegallee
- Teutonenstraße/Luegallee
- Hectorstraße/Düsseldorfer Straße
- Quirinstraße/Arnulfstraße
- Schanzenstraße/Belsenstraße
- Drususstraße/Pariser Straße
Über diese Zufahrten können die Wohngebiete während der Rheinkirmes mit den entsprechenden Durchfahrtberechtigungen dauerhaft befahren werden. Der Kaiser-Wilhelm-Ring ist während der Kirmes für den Individualverkehr gesperrt. Anwohner können die Straße über den Sperrpunkt Kaiser-Wilhelm-Ring/Düsseldorfer Straße aus Fahrtrichtung Rheinkniebrücke anfahren.
Kontrollen an den Zufahrten
Zu folgenden Zeiten finden Kontrollen an den Zufahrten statt:
- Freitag, 12. Juli, 14 bis 2 Uhr
- Samstag, 13. Juli, 13 bis 2 Uhr
- Sonntag, 14. Juli, 11 bis 24 Uhr
- Montag, 15. Juli, 14 bis 24 Uhr
- Dienstag, 16. Juli, 14 bis 24 Uhr
- Mittwoch, 17. Juli, 14 bis 24 Uhr
- Donnerstag, 18. Juli, 14 bis 24 Uhr
- Freitag, 19. Juli, 13 bis 2 Uhr
- Samstag, 20. Juli, 13 bis 2 Uhr
- Sonntag, 21. Juli, 11 bis 24 Uhr
Zu diesen Zeiten ist die Zufahrt nur mit Durchfahrtberechtigung oder Anwohnerparkausweis möglich.
Anwohner-Durchfahrtberechtigung
Wer bekommt eine Anwohner-Durchfahrtberechtigung?
Im Sperrgebiet gemeldete Kraftfahrzeughalter, deren Fahrzeuge (auch mit auswärtigem Kennzeichen) auf diesen Wohnort zugelassen sind, erhalten eine Anwohner-Durchfahrtberechtigung zugeschickt. Kraftfahrzeughalter, die im gesperrten Gebiet gemeldet sind und bereits einen Bewohnerparkausweis (Bereiche NK, OK, Z und SC) besitzen, können diesen als Durchfahrtberechtigung nutzen.
Firmen-, Mitarbeiter- und Kundenfahrzeuge
Im Sperrbereich ansässige Betriebe, deren Fahrzeuge nicht auf den Firmensitz zugelassen sind, erhalten nach Vorlage eines schriftlichen Antrages auf Firmenbriefbogen für jedes angegebene Fahrzeug einen Durchfahrtberechtigungsschein. Betriebe mit Kundenverkehr erhalten auf Antrag für die Geschäftszeiten Durchfahrtberechtigungen. Geschäftsinhaber können die mit Firmenstempel versehenen Berechtigungen an Kunden ausleihen.
Ausgabe der Durchfahrtberechtigungsscheine
Die Ausgabe der Durchfahrtberechtigungsscheine für Anlieger erfolgt ausschließlich in der Bezirksverwaltungsstelle 4 (Pariser Straße 41, im Gebäude Hallenbad Rheinblick 741, 2. Obergeschoss, Telefon 0211-8993010, 0211-8993012 oder 0211-8993058). Per E-Mail ist die Bezirksverwaltungsstelle erreichbar unter [email protected].
Die Öffnungszeiten der BV4:
- Montag, 8. Juli, bis Donnerstag, 11. Juli, jeweils von 8.30 bis 15 Uhr
- Freitag, 12. Juli, von 8.30 bis 12 Uhr
Die Polizeiwache auf der Luegallee 65 und im Bürgerbüro werden keine Durchfahrtberechtigungen ausgegeben.
Weitere Infos
Weitere Infos rund um die Rheinkirmes 2024 in Düsseldorf finden Sie hier.
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