Ärzte in Kliniken befürchten weitere Bürokratie durch neue Gesetzgebung
Die medizinische Gemeinschaft steht vor einer neuen Herausforderung. Durch die Einführung neuer Gesetze befürchten Ärzte in Kliniken, dass weitere Bürokratie auf sie zukommt. Die Klinikärzte sehen sich bereits jetzt mit einer Vielzahl von Verwaltungsaufgaben konfrontiert, die ihre zeitintensive Arbeit behindern. Die neue Gesetzgebung soll die Patientenversorgung verbessern, aber die Ärzteschaft fürchtet, dass dies zu einer weiteren Belastung durch Papierkrieg führen wird. In diesem Artikel werden wir die Folgen dieser Gesetzgebung für die Kliniken und die ärztliche Arbeit näher beleuchten.
Ärzte warnen vor Bürokratie-Überladung: Neue Gesetzgebung gefährdet medizinische Forschung
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hat scharfe Kritik an Plänen der Ampel-Fraktionen geäußert, wonach das Medizinforschungsgesetz kurzfristig noch abgeändert werden soll, über das der Bundestag an diesem Donnerstag entscheidet.
Im Kern geht es bei der Änderung um mehr Transparenz zur Zahl der Fachärzte in Kliniken. Der Marburger Bund fürchtet durch die geplante Neuregelung einen erheblichen Bürokratieaufwand.
So sieht der Änderungsantrag der Ampel-Fraktionen für das Medizinforschungsgesetz vor, dass Krankenhäuser vierteljährlich detaillierte Daten zu den beschäftigten Krankenhausärzten gemacht werden sollen. Dabei sollen die Angaben auch mit Bezug zu den jeweiligen Fachbereichen gemacht werden, die nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Leistungsgruppen sortiert und im Zuge der Krankenhausreform vergütet werden sollen.
In einem Brief an die Abgeordneten fordert die Vorsitzende des Marburger Bundes, Susanne Johna, dazu auf, den Änderungsantrag zurückzuziehen. Dies wird nach Informationen unserer Redaktion jedoch nicht erfolgen, der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat dem Antrag mit der Ampel-Mehrheit zugestimmt.
In dem Brief heißt es, es sei „absolut praxisfern, Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften, die in einer Abteilung mit mehreren Leistungsgruppen tätig sind, eine detaillierte zeitliche und patientenbezogene Zuordnung ihrer Arbeit zu Leistungsgruppen aufzubürden – nur damit am Ende ganz genau nachgewiesen werden kann, wie viele Vollkräfte welcher Leistungsgruppe entsprechen.“ Auch müssten die Leistungsgruppen erst noch durch die Krankenhausreform geschaffen werden.
Zudem kritisiert der Marburger Bund, dass die nun geplanten Änderung an das vollkommen fachfremde Medizinforschungsgesetz angedockt sei.
Hintergrund: Das Medizinforschungsgesetz
Mit dem Gesetz, das vom Bundestag voraussichtlich am Donnerstag verabschiedet wird, soll die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten verbessert werden. Klinische Prüfungen und das Zulassungsverfahren von Arzneimitteln und Medizinprodukten sollen zudem entbürokratisiert und beschleunigt werden.
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