- Anti-Abtreibung-Aktivisten belästigen Schwangere: Gehsteig-Belästigung kostet teuer
- GehsteigBelästigung: Abtreibungsgegner belästigen Schwangere
- Was sind Gehsteigbelästigungen?
- Gibt es solche Proteste oft?
- Wer sind die Demonstranten?
- Was soll die Gesetzesreform bewirken?
- Was sagen Kritiker der Novelle?
- Was sagen Befürworter der Reform?
- Was besagt Paragraf 218?
Anti-Abtreibung-Aktivisten belästigen Schwangere: Gehsteig-Belästigung kostet teuer
In Deutschland häufen sich die Fälle, in denen Schwangere Frauen von Anti-Abtreibung-Aktivisten auf offener Straße belästigt werden. Diese Form der Gehsteig-Belästigung kann für die Betroffenen zu einer großen Belastung werden. Die Aktivisten versuchen, Frauen, die sich auf dem Weg zu einer Abtreibung befinden, von ihrem Vorhaben abzubringen. Doch diese Form der Belästigung kann teuer werden. In einem aktuellen Fall wurde ein Aktivist zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er eine Schwangere Frau auf offener Straße belästigt hatte. Dieser Fall wirft Fragen auf über die Grenzen der Meinungsfreiheit und den Schutz von Frauen vor Belästigung.
GehsteigBelästigung: Abtreibungsgegner belästigen Schwangere
Die Bundesregierung will künftig Frauen vor Abtreibungskliniken oder Beratungsstellen besser schützen. Eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes soll dazu führen, dass Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner unterbunden werden. Wir beantworten einige Fragen zu diesem Thema.
Was sind Gehsteigbelästigungen?
Gehsteigbelästigungen sind aggressive Protestaktionen von Abtreibungsgegnern vor Beratungsstellen oder Kliniken, bei denen sowohl Patientinnen und Unterstützung suchende Frauen als auch das Personal bedrängt werden. Der Begriff wurde 2017 von der Berliner Juristin Ulrike Lembke geprägt, um den Begriff Gehsteigberatung abzulösen. SPD, Grüne und FDP haben den Begriff in ihrem Koalitionsvertrag aufgenommen.
Gibt es solche Proteste oft?
Es gibt keine belastbaren Zahlen über die Häufigkeit von Gehsteigbelästigungen. Im Gesetzentwurf wird von einer Zunahme in den vergangenen Jahren gesprochen. In größeren Städten wie Berlin oder Frankfurt am Main kam es immer wieder zu Gerichtsprozessen, weil Abtreibungsgegner gegen örtliche oder zeitliche Begrenzungen ihrer Demonstrationen klagten. Sie bekamen in der Regel Recht.
Wer sind die Demonstranten?
Häufig handelt es sich um Abtreibungsgegner aus einem sehr konservativen bis fundamentalistisch-christlichen Milieu. Darunter sind etwa Vertreter der US-amerikanischen Kampagne 40 Days For Life (40 Tage für das Leben).
Was soll die Gesetzesreform bewirken?
Ziel ist es, dass besonders heftige und bedrängende Proteste künftig nicht mehr vorkommen. Grundsätzlich sollen Demonstrationen zwar weiterhin möglich sein, aber nur mit einem Mindestabstand von 100 Metern zu den Beratungsstellen oder Arztpraxen. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Was sagen Kritiker der Novelle?
Was sagen Befürworter der Reform?
Laut Bundesregierung kommt die Beibehaltung des aktuellen Rechtszustands angesichts zunehmender Gehsteigbelästigungen nicht in Betracht. Die Fraktionsgeschäftsführerin der SPD im Bundestag, Katja Mast, sagte: Schwangere Frauen auf ihrem schweren Gang zur Beratung zum Schwangerschaftsabbruch oder zur Arztpraxis zu stigmatisieren, ist beschämend. Sie betonte: Die Realität in vielen deutschen Städten ist, dass Frauen und Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen von fundamentalen Abbruchgegnern genau dabei beobachtet werden und versucht wird, sie unter Druck zu setzen.
Was besagt Paragraf 218?
Laut Paragraf 218 im Strafgesetzbuch ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn sich die Schwangere vor dem Eingriff beraten lässt und einen Beratungsschein vorweisen kann. Zwischen Beratung und Eingriff müssen mindestens drei Tage vergehen. Straffrei bleibt eine Abtreibung auch nach einer Vergewaltigung, bei Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.
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