Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Gehsteigbelästigung
Der Bundestag hat ein wichtiges Signal gesetzt, um die Sicherheit und Ordnung auf Deutschlands Straßen zu verbessern. In seiner letzten Sitzung hat das deutsche Parlament ein Gesetz gegen Gehsteigbelästigung verabschiedet, das künftig Störungen auf Fußwegen und Radwegen unter Strafe stellt. Durch diese Maßnahme soll die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern erhöht werden, die oft von unachtsamen oder rücksichtslosen Fahrzeugführern gefährdet werden. Das neue Gesetz soll dazu beitragen, dass die Straßen Deutschlands wieder sicherer und lebenswerter werden.
Bundestag setzt Zeichen gegen Gehsteigbelästigung: Neues Gesetz schützt Schwangere besser
Ein Verbot einer sogenannten Gehsteigbelästigung soll Schwangere künftig besser vor Demonstrierenden vor Beratungsstellen oder Arztpraxen schützen. Eine entsprechende Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschloss der Bundestag am Freitag.
Gehsteigbelästigung soll künftig teuer werden
Als „Gehsteigbelästigung“ werden aggressive Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Einrichtungen bezeichnet, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten oder Abtreibungen vornehmen.
Das Gesetz sieht vor, dass solche Protestaktionen innerhalb einer Schutzzone von 100 Metern künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.
Laut Gesetz muss ein ungehinderter Zugang zu den Beratungsstellen gewährleistet werden. In der Vergangenheit hatten Städte wie Frankfurt am Main mehrmals vergeblich versucht, Demonstrationen von Lebensschützern vor Beratungsstellen zu verbieten.
Kritik an dem Gesetz kam von der Union und der AfD. Eine solche Bannmeile sei unverhältnismäßig, erklärte die Unions-Abgeordnete Bettina Margarethe Wiesmann (CDU). Wenn es eine Belästigung durch Abtreibungsgegner gebe, könne dies vor Ort geregelt werden, dafür brauche es kein neues Bundesgesetz.
Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch bemängelte den Begriff „Gehsteigbelästigung“. Es gehe nur darum, Grundrechte von Christen und Lebensschützern zu schleifen.
Unterstützung für das Gesetz kam von SPD, Grünen, FDP und Abgeordneten aus der Gruppe der Linken. Sie bezeichneten den Schritt als notwendig. Schwangere müssten ungehindert Schwangerenberatungsstellen und Arztpraxen erreichen können.
Die Grünen-Abgeordnete Denise Loop betonte zudem, der heutige Beschluss bedeute nicht das Ende für „den Einsatz für reproduktive Rechte“. Loop: „Wir wollen mehr.“ Sie verwies dabei auf die Debatte über eine Liberalisierung der Abtreibungsfrage in Deutschland.
Dazu hatte eine von der Regierung eingesetzte Kommission im April Empfehlungen vorgelegt.
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