Gerichtsverfahren in Essen: Blutige Clan-Ausschreitungen, Messerstecher freigesprochen

Ein Gerichtsverfahren in Essen sorgte für Aufsehen, als ein Fall von blutigen Clan-Ausschreitungen verhandelt wurde. Ein Messerstecher, der in den Vorfall verwickelt war, wurde überraschenderweise freigesprochen. Diese Entscheidung sorgte für Kontroversen und Diskussionen in der Öffentlichkeit. Die Clan-Ausschreitungen hatten zuvor für Schlagzeilen gesorgt und die Sicherheitslage in der Stadt belastet. Der Freispruch des Messerstechers wirft nun Fragen über die Justiz und deren Umgang mit Gewaltverbrechen auf. Die Betroffenen und die Familien der Opfer zeigen sich enttäuscht über dieses Urteil, das als unverständlich und ungerecht empfunden wird.

Freispruch nach blutigen Clan-Ausschreitungen in Essen: Angeklagter aus Notwehr entschuldigt

Freispruch nach blutigen Clan-Ausschreitungen in Essen: Angeklagter aus Notwehr entschuldigt

Knapp zwei Jahre nach gewaltsamen Ausschreitungen zweier Großfamilien in Essen ist ein 27-jähriger Mann am Montag freigesprochen worden. Der Angeklagte hatte einem Mitglied der anderen Familie bei einer Massenschlägerei auf offener Straße mit einem Teppichmesser in den Hals gestochen. Der 32-Jährige schwebte in akuter Lebensgefahr. Im Prozess am Essener Landgericht hatte der Angeklagte den Stich zugegeben, dabei aber von Nothilfe gesprochen. Er habe seinen Bruder retten wollen. Das konnten die Richter nicht widerlegen und auch nicht ausschließen.

An den Ausschreitungen vom 25. Juni 2022 hatten sich mehr als hundert Menschen beteiligt. Stühle und Tische flogen durch die Luft. Auf einem Handy-Video ist zu sehen, wie das spätere Opfer mit erhobener Faust auf die Gruppe zuläuft, in der sich der Bruder des Angeklagten befand. Ob der 32-Jährige ebenfalls ein Messer in der Hand gehalten hat, konnte im Prozess nicht festgestellt werden.

Nach der Tat hatte es laut Urteil Versöhnungsgespräche in einer Moschee gegeben. Dabei soll sich der türkische Angeklagte entschuldigt haben. Im Prozess hatte er erklärt: „Ich habe nur noch meinen Bruder gesehen. Ich habe doch nur einen Bruder.“ Die Anklage hatte ursprünglich auf gefährliche Körperverletzung gelautet. Auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch beantragt.

Udo Mayer

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